Die Lüneburger Stadtverwaltung kann einen Aufmarsch von bis zu 150 Rechtsradikalen am 11. April nicht verhindern. “Ihr Versammlungsverbot ist...

Die Lüneburger Stadtverwaltung kann einen Aufmarsch von bis zu 150 Rechtsradikalen am 11. April nicht verhindern. "Ihr Versammlungsverbot ist rechtswidrig", erklärt Wolfgang Siebert, Sprecher des Verwaltungsgerichts Lüneburg. Laut einem gestern gefassten Beschluss des Gerichts muss die Stadt die Demonstration erlauben. Das gelte auch für zwei Mahnwachen, die Mitglieder der rechten Szene angemeldet haben.

Siebert: "Wenn die Stadt mit bis zu 400 gewaltbereiten Autonomen unter den Gegendemonstranten rechnet, muss sie gegen diese Autonomen vorgehen." Den Aufzug der Rechten dürfe die Stadt deshalb nicht verbieten. Sie könne lediglich "lenkende Auflagen" erlassen. So sei es möglich, die angemeldete Route zu ändern. Sie führt vom Bahnhof zu Zwischenkundgebungen im Clamart-Park und im Liebesgrund.