Wentorf. Glinde, Reinbek und Wentorf planen Umsetzung des Heizungsgesetzes und der kommunalen Wärmeplanung. Aber was ist genau was?
Nun ist es durch, nach langem Ringen hat der Bundestag gerade das Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz beschlossen. Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) steht für den Herbst noch das zweite zentrale Gesetz zur klimaneutralen Wärmeversorgung an. Reinbek, Wentorf und Glinde haben gemeinsam als Mittelzentrum das Projekt Wärmeplanung bereits im Juli angeschoben und ein externes Büro mit der Umsetzung beauftragt.
Dass nun zwei Gesetze mit dem gleichen Ziel an den Start kommen, verunsichert jedoch die Bürgerinnen und Bürger.„Wir müssen viel Aufklärungsarbeit leisten, um den Unterschied zwischen dem Bundesgesetz und der Wärmeplanung aufzuzeigen“, erklärt Yvonne Hargita, Klimaschutzbeauftragte in Wentorf. Denn zur Wärmeplanung gibt es in Schleswig-Holstein auch noch ein Landesgesetz.
Gesetze zur Wärmeplanung verunsichern Bürger des Mittelzentrums
Das GEG sieht vor, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft – voraussichtlich zeitgleich mit dem Wärmeplanungsgesetz, das sich an die Kommunen wendet. Diese müssen kommunale Wärmepläne aufstellen. Die Energiewende erfordert eine drastische Reduzierung des Wärmebedarfs der Gebäude. Jede Kommune soll ihren eigenen Wärmeplan auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung entwickeln.
Während auf Bundesebene noch verhandelt wurde, hatte die Landesregierung in Schleswig-Holstein mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) Ober- und Mittelzentren im Land zur Aufstellung solcher kommunaler Wärme- und Kältepläne bis Ende 2024 verpflichtet. Ziel ist es, bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu sein.
Kälte- und Wärmeplan ebenso verbindlich wie Gebäudeenergiegesetz?
Auch künftig werden erhebliche Mengen an Energie für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme gebraucht. Diese sollen nach und nach möglichst vollständig aus unterschiedlichen Quellen erneuerbarer Energien und Abwärme gedeckt werden, um den Gebäudebestand klimaneutral zu gestalten. Dieser Transformationsprozess soll in den Kommunen gestaltet werden, um regionale Gegebenheiten zu berücksichtigen.
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„Bis jetzt ist nicht klar, ob die Rahmenbedingungen für den Kälte- und Wärmeplan am Ende die gleichen Verbindlichkeiten für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger haben sollen wie das bis kürzlich noch in Abstimmung befindliche Gebäudeenergiegesetz“, sagt Kathrin Schöning, Bürgermeisterin der Gemeinde Wentorf.
Wentorf ist mit dem Quartierskonzept einen Schritt voraus
Dennoch haben die Mitglieder des Mittelzentrums rund um die Danziger Straße in Wentorf bereits im Jahr 2021 für die Wärmeplanung mit Fördermitteln der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der IB-SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) ein Quartier identifiziert, welches hohe Potenziale für ein Nahwärmenetz mit Umweltwärme aufweist.
Die nächsten Schritte werden noch im September konkretisiert. Für die Bürgerinnen und Bürger soll es dazu eine Informationsveranstaltung mit dem E-Werk geben.