Wentorf. Nach einem schwierigen Neustart auf Ibiza kämpft Tony Domin mit Existenzängsten. Er fühlt sich vom Staat im Stich gelassen.
Er half Kids, die drohten, auf die schiefe Bahn zu geraten, gab Selbstverteidigungskurse an Schulen der Region, schützte als Bodyguard Promis. Seine Lebensaufgabe: „Helfen, wo niemand hilft“, sagt Tony Domin.
An seine Arbeit anknüpfen wollte der Wentorfer neu im sonnigen Ibiza, aber Corona hatte andere Pläne. Nun kämpft Tony Domin auch noch gegen den Verlust seines Waffenscheins. Seit mehr als 20 Jahren verdient er seine Brötchen als international tätiger Personenschützer – ohne Waffenschein droht das Aus.
Waffenschein muss alle drei Jahre verlängert werden
Alle drei Jahre bedarf es einer Verlängerung des Waffenscheins. Diese sei ihm durch die Jagd- und Waffenbehörde in Fredeburg jedoch nicht genehmigt worden. Die Begründung: Seit April 2020 hatte Domin keinen bewaffneten beruflichen Einsatz mehr. Er konnte auch keinen aktuellen Auftrag vorlegen.
„Ich teilte der Sachbearbeiterin mit, dass seit dem Lockdown alle Aufträge storniert wurden“, sagt er. Große Events wie etwa die Goldene Kamera – ausgefallen. „Ich vergleiche es mit einem Handwerker, der über einen Meisterbrief verfügt. Dieser Brief erlaubt es ihm, überhaupt einen Betrieb zu eröffnen. Wenn er später wegen des Lockdowns keinen Auftrag mehr bekommt, nimmt man ihm ja auch nicht seine Legitimation weg.“
Kein Waffenschein – Kein Auftrag: Europameistern zieht Anfrage zurück
Doch sobald sich die Corona-Situation beruhigt, beginnt auch für ihn wieder das Geschäft, hofft er. „Bekomme ich also eine Neuanfrage, kann ich es mir nicht erlauben, zunächst einen neuen Antrag für einen Waffenschein zu stellen, da dieses viel zu lange dauert und dann ist der Auftrag weg.“ Jüngst hätte er eine Anfrage von einer Europameisterin im Boxen erhalten. Als sich jedoch herausstellte, dass Domin keinen Waffenschein mehr besitze, ihr Leben im Falle des Falles also nicht schützen könnte, habe diese den Auftrag zurückgezogen.
In seiner aussichtslosen Lage legte der Wentorfer immer wieder zahlungspflichtig Einspruch bei der Behörde ein – vergeblich. „Sie wollten mir sogar meine Waffenbesitzkarte nehmen, meine Waffe zerstören“, klagt Domin. „Sie kostet mehr als 1000 Euro, ist mein Eigentum.“
Tony Domin: „Der Staat hat mich förmlich im Stich gelassen“
Der Auswanderer ist frustriert: „Der Staat hat mich förmlich im Stich gelassen. Jahrzehntelang habe ich Menschen beschützt und diesen in der Not geholfen. Ich habe eng mit der Polizei gearbeitet und trug viel für die Sicherheit in Deutschland bei. Beim letzten G20-Gipfel in Hamburg war ich noch aktiv.“
Die Ablehnung der Behörde sei „paradox“. Er sei nie straffällig geworden. Außerdem benötige er für das Verwenden seiner Waffe ohnehin immer einen Einzelnachweis. „Dieser wird durch das Landeskriminalamt kurzfristig geprüft“, sagt er. Die Behörde handele zwar nach dem Gesetz, aber sie verfüge auch über einen Freiraum.
Sprecher des Kreises erklärt: Gründe für Entziehen des Waffenscheins
Der Sprecher des Kreises Herzogtum Lauenburg, Tobias Frohnert, erklärt auf Nachfrage unserer Zeitung die Gründe für das Entziehen eines Waffenscheins durch die Jagd- und Waffenbehörde: „Fehlendes Bedürfnis – zum Beispiel, wenn der Bewachungsauftrag beendet ist – oder: fehlende Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung, welche im Rahmen der Regel- oder anlassbezogenen Prüfung erkannt wird.“
Eine Entziehung der Waffe ist auch unter Umständen möglich. Etwa bei mangelnder Zuverlässigkeit oder persönlicher Eignung.
Wie viele Menschen im Kreis Herzogtum Lauenburg verfügen über einen Waffenschein?
Über einen kleinen Waffenschein verfügen 2237 Menschen. Der „große“ Waffenschein – lediglich Waffenschein genannt – ist fünfmal vergeben. Jagdausübende und Sportschützen sind nicht inbegriffen, da sie lediglich eine Waffenbesitzkarte, keinen Waffenschein, benötigen. „Waffenschein und Waffenbesitzkarte sind nicht gleichzusetzen. Es handelt sich um unterschiedliche Erlaubnisarten“, erklärt Kreissprecher Tobias Frohnert. Insgesamt sind im Kreis – über Waffenschein und Waffenbesitzkarte – 17.727 erlaubnispflichtige Schusswaffen registriert.
Welche Befugnisse gehen mit einem Waffenschein einher?
Wer über einen kleinen Waffenschein verfügt, darf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen. Das „Führen einer Waffe“ beinhaltet, dass die berechtigte Person diese Waffe auch außerhalb seiner „vier Wände“ beziehungsweise seines Grundstückes (auch offen) mit sich tragen darf. Der Einsatz der Waffen ist ausschließlich auf eine Notwehrsituation beschränkt. Der „große“ Waffenschein berechtigt, (scharfe) Schusswaffen anwendungsbereit mit sich zu führen. Dies ist für Bewachungsunternehmer und gefährdete Personen möglich. Sachkunde und Bedürfnis müssen nachgewiesen werden. Das heißt, dass das Führen einer Waffe für die Ausübung der (Schutz-)Tätigkeit unabdingbar ist beziehungsweise die Gefährdung der Person durch das Landeskriminalamt bestätigt ist.
Wie wird die Eignung für einen Waffenschein überprüft?
Das Waffenrecht unterscheidet im Waffenschutzgesetz zusätzlich zur Bedürfnisüberprüfung zwischen „persönlicher Eignung“ nach Paragraf 6 und „Zuverlässigkeit“ nach Paragraf 5. „Die persönliche Eignung umfasst im weitesten Sinne die psychische Konstitution“, sagt Frohnert. Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird eine Abfrage beim Meldeamt, Landeskriminalamt, Verfassungsschutz und Bundeszentralregister gestellt. „Diese Prüfung wird regelmäßig alle 3 Jahre und bei Erstausstellung abgeprüft“, so der Kreissprecher.