Schwarzenbek. Stadt und Sportverein haben nach langen Verhandlungen eine Regelung zu den Gebühren gefunden, mit der beide Seiten zufrieden sind.
„Das ist eine gute Regelung“, freut sich TSV-Geschäftsführerin Mareike Neuber. Mit der neuen Sportstättengebührensatzung der Stadt Schwarzenbek spart der Verein nicht nur jedes Jahr bares Geld, auch der Verwaltungsaufwand werde geringer, so Neuber, die gemeinsam mit Florian Leibold den Verein führt. 2600 Mitglieder hat der Sportverein derzeit, davon fast die Hälfte Kinder und Jugendliche.
Kinder- und Jugendsport in Schwarzenbek von Nutzungsgebühr befreit
Vor allem für sie zahle sich die neue Regelung aus, so Neuber. Denn für den Kinder- und Jugendsport entfallen künftig die Nutzungsgebühren auf Sportanlagen und Sporthallen.
Neuber schätzt, dass der Sportverein im kommenden Jahr nur noch etwa 17.500 Euro an Nutzungsgebühren zahlen wird – statt wie bisher 35.000 Euro. Dafür verzichtet der Verein aber auch auf Übungsleiterzuschüsse für den Kinder- und Jugendsport – auch das ist Bestandteil der Einigung.
Verein verzichtet auf Zuschüsse für Übungsleiter
Es war das Prinzip „linke Tasche, rechte Tasche“: Der TSV Schwarzenbek zahlte jedes Jahr 35.000 Euro für die Nutzung der Sportstätten. Zugleich beantragte der Sportverein aber auch alljährlich Zuschüsse für die Bezahlung der Übungsleiter im Kinder- und Jugendbereich in einer Höhe von etwa 15.000 Euro.
Doch während die Nutzungsgebühren regelmäßig bezahlt werden mussten, flossen die Übungsleiterzuschüsse eher sporadisch – denn diese hingen vom Votum der Politiker im Sozial- und Kulturausschuss ab. Und dieses Votum fiel in den Jahren der Konsolidierung seit 2012 oft negativ aus, was für Missstimmung sorgte.
Sportverein drohte der Stadt einst sogar mit einer Klage
Die ging soweit, dass der Sportverein sogar mit einer Klage drohte. Doch die ist nun vom Tisch, und beide Seiten sind zufrieden, nachdem in langen Verhandlungen eine neue Satzung ausgearbeitet wurde. In der Stadtverordnetenversammlung betonten Calvin Fromm für die SPD und Hans-Jürgen Stribrny für die CDU, wie zufrieden sie mit dieser Lösung seien, bevor die neue Satzung einstimmig beschlossen wurde.
„Ich bin ziemlich froh, dass wir das Ganze zum Abschluss bringen konnten“, sagte Fromm. Für den Verein sei die bisherige Gebührenhöhe eine „enorme finanzielle Belastung“ gewesen, so Fromm: Geld, das an anderer Stelle gefehlt habe.
Stadt hat mit der neuen Satzung einen rechtssicheren Rahmen
Vorteil für die Stadt: Durch die Satzung, so Fromm, habe die Stadt jetzt einen rechtssicheren Rahmen, statt von Jahr zu Jahr mit dem Sportverein neu über den Betrag zu verhandeln. Fromm geht allerdings bei der künftigen Nutzungsgebühr, die sich an den Belegungszeiten orientiert, von einer Höhe von 18.250 Euro aus.
Auch Hans-Jürgen Stribrny, Vorsitzender im Bauausschuss der Stadt, ist froh über den Verhandlungserfolg: „Wir haben mit dem größten Verein vor Ort nach einer Lösung gesucht, die alle zufrieden stellt.“ Er erwarte nun aber auch vom TSV, dass sich die Anträge auf freiwillige Leistungen (gemeint sind die Übungsleiterzuschüsse für Kinder und Jugendliche, d. Red.) in Höhe von 16.000 Euro erledigt haben.
Allerdings denkt der CDU-Politiker schon ein wenig weiter: „Ich hoffe, dass der Verein sich erholt, wirtschaftlich stark wird, und wir in einigen Jahren die Gebühr anheben können.“
2017 hatte der Verein der Stadt mit einer Klage gedroht
Aktuell zahlt der Sportverein eine pauschale Gebühr in Höhe von 35.000 Euro für die Nutzung der Sportstätten. Im Rahmen der Konsolidierung hatte der Sportverein einst der Erhöhung zugestimmt, die dann aber nach Konsolidierungsende nicht zurückgenommen wurde.
2017 hatte der Sportverein sogar mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht des Landes gedroht, weil in der Landesverfassung die Rolle des Sports festgeschrieben sei. „Wir leisten einen wichtigen Beitrag, um Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu ermöglichen“, hatte damals der Vereinsvorsitzende Peter Stimper unserer Zeitung erklärt.
CDU, FWS und die damalige Bürgermeisterin Ute Borchers-Seelig hatten die damalige Forderung jedoch zurückgewiesen und auf ihre Investitionen in neue Sportanlagen, unter anderem für das 1,5 Millionen Euro teure Sporthaus an der Schützenallee verwiesen. Auch das sei eine Sportförderung. Mittlerweile steht nicht nur der Neubau, sondern auf dem Sportplatz wurde auch ein Kunstrasen verlegt.
Stundensatz statt pauschaler Nutzungsgebühr
Die neue Sportstättennutzungssatzung gilt für alle vier Sporthallen (Buschkoppel I und II, Berliner Straße und Compehalle), die daneben liegenden Sportplätze sowie den Sportplatz Schützenallee. Pro Stunde zahlen ortsansässige Vereine künftig eine Nutzungsgebühr von 1,25 pro Stunde (bei den drei Dreifeldhallen jeweils pro Hallendrittel).
Gleiches gilt für die drei Plätze an der Schützenallee. Für ortsfremde Nutzer beträgt die Gebühr hingegen 20 Euro. Die Sporthallen und -plätze können jedoch auch für kulturelle, gesellschaftliche und politische Veranstaltungen genutzt werden.