Ratzeburg/Geesthacht. Die Ausschreibung der Notarztversorgung im Herzogtum ist verlängert. Die Modalitäten wurden in einem wichtigen Punkt geändert.
Nach diversen Problemen und Verzögerungen um die Neuvergabe des Rettungsdienstes hat der Kreis Herzogtum Lauenburg jetzt auch die Ausschreibung der Notarztversorgung geändert. Zunächst sollte Mitte Juni die Bewerbungsfrist enden, der Zeitraum ist bis 26. Juli verlängert worden, die Modalitäten wurden in einem wichtigen Punkt geändert. Andere Kritikpunkte wurden nicht ausgeräumt: Bisherige Dienstleister sind in dem Verfahren ausgeschlossen, es herrscht Unklarheit, woher die entsprechend qualifizierten Notfallmediziner kommen sollen.
Die Notarztversorgung im Kreis ist auch dreigeteilt ausgeschrieben worden
Wie ursprünglich für das kreisweit vom DRK-Kreisverband organisierte Rettungswesen ist auch die vom DRK verantwortete Notarztversorgung dreigeteilt ausgeschrieben worden. Die Neuvergabe des Rettungsdienstes an ehrenamtliche Organisationen wie DRK, DLRG, ASB und Johanniter Unfallhilfe ist, wie berichtet, in letzter Minute von CDU und Grünen im Kreistag abgeblasen worden. Die Mehrheit macht rechtliche Bedenken und Zeitknappheit angesichts von Auseinandersetzungen um Verfahrens- und Detailfragen geltend. Kritiker sehen dagegen das Scheitern der gewünschten Aufteilung des Rettungsdienstes und das drohende Scheitern bestimmter Anbieter im Gebotsverfahren als Grund für den ungewöhnlichen Vorgang.
Die Notarztversorgung soll sich vom 1. Januar an weiter an den Standorten der drei Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) in Mölln, Ratzeburg und Geesthacht orientieren. Wie für den Rettungsdienst waren die drei Lose zunächst mit der Einschränkung ausgeschrieben, dass sich Bieter oder Bietergemeinschaften jeweils nur auf maximal zwei Standorte bewerben dürfen. Diese Beschränkung ist jetzt vom Tisch.
Über jedes Los wird einzeln auf Basis der jeweiligen Gebote entschieden
„Es sind jetzt Gebote für alle drei Lose möglich – von einzelnen wie auch von Bietergemeinschaften“, bestätigt Kai Steffens, Geschäftsführer der kreiseigenen Herzogtum Lauenburg Rettungsdienstgesellschaft (HLR). Ein wichtiger Punkt bleibe jedoch unberührt, so Steffens: „Über jedes Los wird einzeln auf Basis der jeweiligen Gebote entschieden.“ Grund für die Änderung seien Fragen zur Ausschreibung.
Anderen Kritikpunkten messen die politisch Verantwortlichen weniger Bedeutung zu: Auf Zweifel, dass es Aufgabe von Notärzten sein soll, sich an der täglichen Prüfung von Materialien und der Desinfektion der Fahrzeuge zu beteiligen, wird in einer nichtöffentlichen Vorlage argumentiert, damit werde auch sichergestellt, dass das ärztliche Personal in anspruchsvollen Einsätzen sicher wisse, „wo was in dem Rettungsmittel zu finden ist“.
Dass der Kreis daran festhält, künftig nur angestellte Notärzte zu beschäftigen, sorgt weiter für Irritationen. Die große Mehrzahl der aktuellen Notärzte wäre für den Betrieb verloren, warnt Dr. Rainer Richard, Vorsitzender des Notärztevereins Herzogtum Lauenburg. Der stellt bislang mit rund 30 Vereinsmitgliedern und Partnern den Betrieb von zwei der NEF sicher.