Lauenburg. Das Geläut im Lauenburger Schlossturm macht die Zeit hörbar. Tagsüber freut das die Menschen. Nachts sieht das anders aus.

„Süßer die Glocken nie klingen“, heißt es in einem alten Weihnachtslied. Nicht alle Menschen freuen sich allerdings, wenn das Geläut auch nachts erschallt, vor allem, wenn man nicht daran gewöhnt ist. Es sind die Glocken des Schlossturms, von denen hier die Rede ist. 15 Jahre lang waren sie verstummt, jetzt läutet die große Glocke die Stundenzahl, die kleine meldet sich alle Viertelstunde.

Doch künftig soll nachts wieder Ruhe einkehren. Die Spezialisten der beauftragten Firma Iversen, Dimier & Cie kommen noch einmal nach Lauenburg, um Uhrwerk und Glocken entsprechend einzustellen. „Das veranlassen wir insbesondere aus Rücksicht auf die direkt anliegenden Bewohner“, sagt Bauamtsleiter Christian Asboe. Etwa 6000 Euro kostete die Reparatur des Glockenspiels. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln des Stadthaushaltes, der Lauenburger Bürgerstiftung und der Denkmalspflege.

Glocke und Turmuhr müssen noch besser eingestellt werden

Was noch nicht so richtig klappt, ist das Zusammenspiel von Uhr und Glockenwerk. Stehen die Zeiger mittags auf 12 Uhr, sollten zwölf Glockenschläge ertönen. Aber sie erklingen nicht pünktlich – mal vor, mal nach 12 Uhr. „Daran arbeiten wir aktuell noch“, räumt der Bauamtsleiter ein. Er ist sich aber sicher: Zu 100 Prozent bekommen das auch die Fachleute aus Kirchwerder nicht hin. Immerhin ist die Uhr ja auch schon mindestens 132 Jahre alt. Aus alten Dokumenten geht hervor, dass die Uhr im Jahre 1792 am Lauenburger Schlossturm angebracht wurde. Das ist allerdings nichts gegen das Alter der großen Turmglocke. Belegt ist, dass die im Jahre 1438 gegossen wurde und nach dem Schlossbrand 1656 in den Wehrturm überführt wurde. Viele Jahrhunderte wussten die braven Bürger Lauenburgs: Schlägt die Glocke des Nachts im Turm elf Mal, ist Polizeistunde.

In Deutschland ist übrigens auch das Glockengeläut streng geregelt. Wie laut die Glocken genau zu hören sein dürfen, bestimmt die Baunutzungsverordnung der jeweiligen Kommune. Wenn heute Glocken läuten, und sich jemand daran stört, kann das juristisch nur unterbunden werden, wenn es sich dabei um weltliches Läuten handelt – also wie das der beiden Glocken im Schlossturm. Doch davon ist in Lauenburg nicht auszugehen: Schließlich freuen sich die meisten, dass die uralte Tradition wiederbelebt wurde. Es muss ja nicht unbedingt zu nächtlicher Stunde sein. er