Lauenburg. Auf dem Gelände an der Berliner Straße könnten bis zu 30 Wohnungen entstehen. Bedingung: Alter Baumbestand muss erhalten werden.

Die Stadt Lauenburg/Elbe verkauft gegen Höchstgebot das Grundstück Berliner Straße 57“, so steht es in der Ausschreibung, die die Stadt jetzt auf ihrer Webseite www.lauenburg.de veröffentlicht hat. Wer sich in der Stadt auskennt weiß, dass es sich dabei um das Gelände des ehemaligen „Club 57“ handelt. Als die Stadt im Jahre 2015 das Gebäude und das dazugehörige Grundstück kaufte, hatte der Sexclub allerdings schon ein paar Monate lang geschlossen.

Wohnungsbau in Lauenburg: Grundstück samt Sexclub wird verkauft

Einige Fenster der weißen Villa sind mit Spanplatten gesichert, die Türen ebenfalls. Doch das Gebäude wird in absehbarer Zeit sowieso abgerissen. Der Ende vergangenen Jahres beschlossene Bebauungsplan sieht vor, dass auf dem Gelände ein dreistöckiges Gebäude in Riegelbauweise entsteht mit bis zu 30 Wohnungen. Ein Kinderspielplatz ist auf dem 2700 Quadratmeter großen Areal ebenfalls vorgesehen. Mit dem Verkauf des Grundstücks zum Zweck der Wohnbebauung verfolgt die Stadt ihr erklärtes Ziel, innerhalb des Stadtgebietes eine sogenannte wohnbauliche Nachverdichtung zu fördern.

Die Tage des Gebäudes sind zwar gezählt, doch für die alten Bäume auf dem Gelände gilt das nicht. Neben vielen Gehölzen und Sträuchern gibt es auf dem Gelände insgesamt zwölf imposante Buchen, Eichen und Kastanien. Diese sind im Bebauungsplan zum Erhalt festgelegt. Für den Fall, dass es während der Bauarbeiten dennoch zu Beschädigungen der Bäume kommt, trifft der Bebauungsplan folgende Festsetzungen: „Um das Erscheinungsbild des Plangebiets dauerhaft zu erhalten, sind die festgesetzten Bäume bei Abgang durch Einzelbäume in gleicher Baumart in einer hohen Qualität am Originalstandort zu ersetzen.“

Zwölf alte Buchen, Kastanien und Eichen stehen auf dem Gelände

Ausnahme: Sollte die Bebauungsmöglichkeit des Grundstücks zu stark eingeschränkt werden, kann die Fällung von bis zu drei Bäumen dieser Größenordnung möglich sein. Dann müssten auf dem Grundstück ebenfalls Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Darüber hinaus sollen für den Erhalt des Ortsbildcharakters die unbefestigten Flächen des Grundstücks begrünt werden. „Hier wären entsprechende Strauchpflanzungen mit Rhododendren oder Azaleen sowie weitere Ziersträucher reinen Rasenflächen vorzuziehen“, heißt es im Bebauungsplan.

Die Erschließung des Areals erfolgt von Nordwesten über die Straße „Am Kamp“. Ebenerdige Stellplätze werden zwischen den Bäumen entlang der westlichen Grundstücksgrenze errichtet.

ADFC wollte Radweg durch das Gelände – Vorschlag ist vom Tisch

Nicht vorgeschrieben sind dagegen Fahrradstellplätze. Das hatte der Allgemeinde Deutsche Fahrradclub (ADFC) in seiner Stellungnahme zum Bebauungsplan moniert. Außerdem schlugen die Interessenvertreter vor, das Gelände auch als Durchfahrtsstrecke für Radfahrer zu nutzen. Somit könnte der Radverkehr in diesem Bereich von der vielbefahrenen Bundesstraße 5 weggeführt werden. Dieser Verschlag fand am Ende aber keinen Eingang in den Bebauungsplan.

Weil das Grundstück unmittelbar an die Bundesstraße grenzt, muss der künftige Investor aber bei der Bebauung Vorgaben zum Schallschutz beachten.

Vor drei Jahren gab es bereits eine Bauvoranfrage zum Grundstück

Bis Freitag, 29. April, haben Interessierte nun Gelegenheit, ihr Gebot für das Grundstück Berliner Straße 57 bei der Stadtverwaltung einzureichen. Dass die Stadt darauf sitzen bleiben wird, ist unwahrscheinlich. Im Jahre 2019 hatte es bereits eine Bauvoranfrage eines interessierten Unternehmers gegeben.

Ob dieser noch im Rennen ist, ist nicht klar. Doch zu Jahresbeginn sprach Bürgermeister Andreas Thiede von mehreren Interessenten. Der Verkauf des Grundstücks soll noch im ersten Halbjahr dieses Jahres über die Bühne gehen.

Politische Beschlüsse zum Grundstück Berliner Straße 57

Im Jahre 2015 hatte die Stadt das ehemalige Bordell Club 57 an der Berliner Straße gekauft, um dort Unterkünfte für bis zu 18 Geflüchtete zu schaffen. Doch das Gebäude wurde für diesen Zweck nie benötigt. Auch als Tauschobjekt mit dem Wohnungsunternehmen Vonovia für die Erweiterung der Weingartenschule kam das 2600 Quadratmeter große Grundstück nicht infrage. Vor diesem Hintergrund beschloss die Politik, das Gelände als Wohnbaufläche zu entwickeln.

Eigentlich sollte für das Vorhaben nur ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt werden. Darin wäre aber nur festgelegt worden, welche Höhe das geplante Wohngebäude haben darf.

Die Politik machte sich fraktionsübergreifend dafür stark, möglichst viel von dem teilweise sehr alten Baumbestand auf dem Grundstück zu retten und dem Investor aus diesem Grund keine freie Hand zu lassen. Im Sommer vergangenen Jahres beschloss der Hauptausschuss, wer auf dem Grundstück bauen möchte, muss sich an einem qualifizierten Bauplan orientieren. Dieser wurde im Dezember 2021 als Satzung beschlossen.

Die Festlegung: Alle Bäume mit einem Stammdurchmesser von 60 Zentimeter und mehr auf dem Grundstück sollen grundsätzlich erhalten werden.

Weitere Informationen zum Angebot und das Exposé zum Grundstück Berliner Straße 57 sind auf der Seite www.lauenburg.de einsehbar. Hier gibt es auch einen Link zum geltenden Bebauungsplan.