Lauenburg. Der Bebauungsplan wird neu erstellt. Auf dem Grundstück könnte ein dreistöckiges Gebäude in Riegelbauweise entstehen.

Kein Verkauf um jeden Preis, und dass für Wohnungen jede Menge alte Bäume gefällt werden sollen, wollte die Lauenburger Politik auch nicht akzeptieren. Wer auf dem Grundstück des ehemaligen Sex-Clubs an der Berliner Straße 57 bauen möchte, muss sich an einem qualifizierten Bauplan orientieren. Vom Hauptausschuss wurde zuvor der schon fast eingetütete Verkauf des Grundstücks ausgesetzt.

Es war mitten in der Flüchtlingskrise im Jahre 2015: Die Stadt kaufte das ehemalige Bordell Club 57 an der Berliner Straße. Vier Jahre später gab es die Überlegung, dort Unterkünfte für bis zu 18 Geflüchtete zu schaffen,da die Finanzierung der Unterkünfte durch das Land auslief. Doch das Gebäude wurde für diesen Zweck nie benötigt. Auch als Tauschobjekt mit dem Wohnungsunternehmen Vonovia für die Erweiterung der Weingartenschule kam das 2600 Quadratmeter große Grundstück nicht infrage.

Auf dem Gelände des ehemaligen Sex-Clubs sollen Wohnungen entstehen

Doch die Stadt bleibt auf dem zentrumsnahen Grundstück nicht lange sitzen. Zwar ist der potenzielle Investor nie an die Öffentlichkeit getreten. Er hat aber bereits einen Bauvorbescheid in der Tasche. Demnach sollen auf dem Gelände Wohnungen entstehen.

Mitte September vergangenen Jahres fasste der Bau- und Planungsausschuss den Beschluss, für dieses Grundstück einen sogenannten einfachen Bebauungsplan aufzustellen. Festgelegt sollte darin aber lediglich werden, dass die Höhe der geplanten Wohngebäude die der benachbarten nicht überschreiten soll.

Alle Fraktionen wollen Baumbestand auf dem Gelände schützen

Insbesondere die Fraktionen der Grünen und der Lauenburger Wählergemeinschaft (LWG) hatten sich aber dafür stark gemacht, möglichst viel von dem teilweise sehr alten Baumbestand auf dem Grundstück zu retten. „Dieser ist umso mehr erhaltenswert, als in der näheren Umgebung relativ wenig hochstämmiger Baumbestand vorherrscht“, hieß es in der Begründung des Antrags, den die Fraktion der Grünen für die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses Mitte Februar eingebracht hatte.

Die Kernforderungen: Alle Bäume mit einem Stammdurchmesser von 60 Zentimeter und mehr auf dem Grundstück sollen grundsätzlich erhalten werden. Sollte dadurch die Bebauungsmöglichkeit des Grundstücks zu stark eingeschränkt werden, sollte die Fällung von bis zu drei Bäumen dieser Größenordnung möglich sein. Dann müssten auf dem Grundstück Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.

Auch die anderen Fraktionen folgten dieser Forderung: Die Verwaltung wurde beauftragt, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans in die Wege zu leiten, der den Schutz der wichtigsten Bäume auf dem Areal sicherstellt.

27 Wohnungen und Stellplätze zwischen den Bäumen vorgesehen

Schon im Februar dieses Jahres waren sich die Fraktionen einig: Die Lage der geplanten Wohnungen müsse sich am vorhandenen Baumbestand orientieren. Jetzt legte die Verwaltung den Entwurf eines Bebauungsplanes vor, der diese Forderung berücksichtigt. Demnach könnte auf dem Grundstück ein dreistöckiges Gebäude in Riegelbauweise entstehen. Bis zu 27 Wohnungen sieht der Plan vor. Die Bäume auf der Fläche im Innenwinkel des Gebäudes könnten so erhalten werden. Ebenerdige Stellplätze werden zwischen den Bäumen entlang der westlichen Grundstücksgrenze errichtet. Ein Kinderspielplatz ist hier ebenfalls vorgesehen.

„Im Rahmen einer vorhandenen naturschutzfachlichen Ersteinschätzung wurden die besonders erhaltenswerten Bestandsbäume identifiziert“, heißt es im Entwurf des Bebauungsplanes. Dabei handele es sich um das Ortsbild prägende Buchen, Kastanien, Eichen und Ahornbäume. Sollte sich im Ausnahmefall die Fällung einzelner Bäume nicht verhindern lassen, müsse eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes wurde vom Bauausschuss am 14. Juni einstimmig gefasst. Der Entwurf wird nun öffentlich ausgelegt. Dann können die Träger öffentlicher Belange, aber auch Privatpersonen Stellungnahmen dazu abgeben. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen.