Lauenburg. Die Kernfrage lautet: Wie weit darf die Sorge ums Tierwohl gehen? Private Grundstücke sollen trotz neuer Schutzverordnung Tabu bleiben.

Mindestens zwei Millionen Katzen leben in Deutschland auf der Straße. In Lauenburg hatte die SPD schon vor über zwei Jahren einen Antrag zur Erarbeitung einer Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht und war damit bei den anderen Fraktionen auf offene Ohren gestoßen. In der Stadt kümmern sich vor allem die Lauentown-Katzenfreunde um die Wildlinge.

Innerhalb der vergangenen fünf Jahren haben die ehrenamtlichen Helfer mehr als 300 Katzen kastrieren lassen. Die Kosten für die Kastration übernimmt der Tierschutzverein Geesthacht. In jedem Fall ist es ein Kampf gegen die Zeit: Eine weibliche Katze kann pro Jahr zwei Würfe mit jeweils zwei bis sechs Nachkommen haben, die ihrerseits mit etwa sechs Monaten geschlechtsreif sind.

Katzenschutzverordnung für Lauenburg: Chippflicht ja, Kastration nein

Seit über zwei Jahren diskutiert die Politik nun schon darüber, wie die Zahl der wildlebenden Katzen in Lauenburg eingedämmt werden kann. Im Oktober vergangenen Jahres lag der erste Entwurf einer Katzenschutzverordnung auf dem Tisch. Kernaussage der Verordnung: Wer seiner Katze Freigang gewährt, muss das Tier zuvor registrieren lassen. Dies erfolgt in der Regel über die Implantierung eines Mikrochips in einer Tierarztpraxis.

Die in dem von der SPD ursprünglich vorgelegten Antrag geforderte Kastrationspflicht für Freigänger ist vorläufig vom Tisch. Zwar könne nach dem Tierschutzgesetz der unkontrollierte Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten werden, doch diese Regelung bedeute einen schwerwiegenden Eingriff in das Eigentum der Halter, heißt es in der Begründung der Verwaltungsvorlage, die in der Sitzung des Umwelt- und Energiewendeausschuss am Dienstag, 25. Mai, erneut diskutiert werden soll.

Mit Verordnung kann die Stadt verlangen, aufgegriffene Katzen zu chippen

Nachdem die Stadtvertretung im vergangenen Jahr den Entwurf der Verordnung erneut in den Fachausschuss verwies, bleibt es bei den wichtigsten Festlegungen: Durch die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sollen Katzenhalter sensibilisiert werden. Außerdem könnten Katzen, die in freier Wildbahn aufgegriffen werden, auf diese Weise leichter zugeordnet werden. Nicht registrierte Tiere haben künftig Stubenarrest.

Sollten aufgegriffene Katzen nicht gechippt sein, kann die Stadt die Registrierung beantragen. Ist die Katze zudem fortpflanzungsfähig, ist auch die Kastration des nicht-gekennzeichneten Tieres möglich.

Grünen-Antrag: Katzenverordnung erlaubt das Betreten fremder Grundstücke

Aber auch eine künftige Kastrationspflicht will die Stadtverwaltung für die Zukunft nicht ausschließen, sollte die Katzenschutzverordnung in dieser Form keine Wirkung zeigen. Immo Braune, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins, hatte vor zwei Jahren – damals noch als Stadtvertreter – den Antrag zur Schutzverordnung eingebracht. „Dass die Kastrationspflicht noch nicht enthalten ist, ist schmerzlich, aber vor dem rechtlichen Hintergrund nachvollziehbar“, sagt er.

Doch jetzt könnte das Lauenburger Vorhaben auch noch an einem anderen Punkt scheitern. Die Grünen bringen dazu einen entsprechenden Antrag ein. „Die Katzenschutzverordnung in der bisherigen Form räumt Personen das Recht ein, ein fremdes Grundstück ohne Erlaubnis des Eigentümers zu betreten, mit dem Zweck eine auf dem Grundstück befindliche Katze einzufangen. Dieses Recht geht nach unserer Auffassung zu weit“, heißt es darin.

Die Sitzung beginnt am Dienstag, 25. Mai, um 19 Uhr im Forum der Albinus-Gemeinschaftsschule. Besucher registrieren sich über die Luca-App.