Lauenburg. Was die von Lärm und Gestank des Schwerlastverkehrs geplagten Anwohner feiern, lässt die Unternehmer im Industriegebiet verzweifeln: Die Sperrung der Bundesstraße 5 für den mehr als zwölf Tonnen schweren Laster-Durchgangsverkehr sorgt im Industriegebiet für Kummer.

Das Gebiet befindet sich außerhalb der Sperrung, ist deshalb nur per Ausnahmegenehmigung zu erreichen.

„Diese Ausnahmeregelung ist nicht praktikabel, die Beantragung ist nur kostspielig und kontraproduktiv“, sagt Manfred Kommritz vom Stock Rohrgroßhandel an der Industriestraße. Denn: Nicht Unternehmen oder Speditionen bekommen die Ausnahmegenehmigung (30 Euro je Fahrzeug) pauschal erteilt, sondern nur konkrete Fahrzeuge. „Wir wickeln pro Woche etwa 25 Touren ab, von denen aber nur ein kleiner Teil durch unsere eigenen Lastwagen bewegt wird. Sonst setzen wir auf feste Partner, die allerdings über die Börse auch kurzfristig freie Laster einsetzen, von denen man nur im sehr kurzen Vorlauf Kenntnis hat“, erklärt Kommritz.

Der Rohrgroßhandel arbeitet mit einem niederländischen Spediteur zusammen, der 30 eigene und 60 externe Lastwagen für Fahrten von und nach Lauenburg einsetzt. „Welches Fahrzeug zur Verfügung steht, kann erst mit zwölf Stunden Vorlauf bestimmt werden. In seltenen Fällen werden Frachten auch innerhalb von wenigen Stunden umgestellt“, sagt Kommritz. Und das wird dann zum Problem, denn die Ausnahmegenehmigung muss im Original von den Truckern mitgeführt werden. Kurzfristig ist das für die Fahrer – bei allen Bemühungen des Fachdienstes Straßenverkehr der Kreisverwaltung – nicht zu organisieren. „Warum gibt es keine unternehmensbezogenen Genehmigungen. Neben dieser hat der Fahrer ja seine auftragsbezogenen Frachtpapiere, die Abholung und Auslieferung bestätigt“, sagt Kommritz. „Zusammen mit der Ausnahmegenehmigung, die dieselben Daten wie die Fracht- und Fahrzeugpapiere aufweist, halten dann Gürtel und Hosenträger dieselbe Hose“, so Kommritz.

Das Chemiewerk Worlée hat das Problem auch. Das Unternehmen unterhält keinen eigenen Fuhrpark, sondern lässt die Transporte durch Spediteure abwickeln. „Das ganze System ist nicht ausgereift“, hatte Bürgermeister Harald Heuer schon bei der Aufstellung der Sperrschilder gesagt. Verwirrend: Die Ausnahmeregelung gilt nur für Ziele innerhalb Schleswig-Holsteins, schränkt damit großflächigen Verkehr ein. Weitere Kompetenzen hat das Amt in Lanken nicht.

Manfred Kommritz hat einen Lösungsvorschlag: „Man sollte die Sperrschilder in Höhe der ehemaligen Zollkontrollstelle aufstellen. Dann wären wir im Sperrgebiet und dürften hier als Anlieger problemlos unseren Verkehr abwickeln“, sagt Kommritz. Entgegen der ursprünglichen Sperrpläne, nämlich die Hafenstraße für den Schwerlastverkehr aus Richtung Osten als alternative Ausweichroute zur B5 anzubieten, ist man abgerückt, seit der Kreis Lüneburg in seinem Bereich die B209 ebenfalls gesperrt hat.

„Die Steuerung von Lastwagenkapazitäten über Partnerbörsen ist sehr sinnvoll, denn dadurch werden weniger Leerkilometer gefahren. Wenn aber eine Genehmigung je Laster statt eine pro Spediteur beantragt werden muss, ist dieses ökologische und ökonomische Verfahren gestorben“, sagt Kommritz. Er hofft auf eine schnelle Lösung des Problems – im Sinne der Industrie.