Geesthacht. Zum 1. Januar wird eins der beiden Ämter in Geesthacht neu vergeben. Welche Fähigkeiten Interessierte haben müssen.
Nicht jeder Streitsoll vor dem Kadienden. Deshalb führen ehrenamtliche Schiedspersonen in Schleswig-Holstein Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilsachen durch. Die Stadt Geesthacht sucht für die am 1. Januar beginnende Amtszeit von fünf Jahren eine Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1, das sind die Bereiche Grünhof-Tesperhude, Krümmel, Oberstadt und östlich des Geesthachter Rathauses. Schiedsmann hier ist derzeit Jens Wrage. Er werde sich erneut zur Wahl stellen, teilt die Stadtverwaltung mit.
Geesthacht: Schiedspersonen werden vom Amtsgericht fachlich betreut
Die Schiedspersonen werden von dem zuständigen Amtsgericht fachlich betreut. Außerdem werden sie in Seminaren des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) geschult. Im Verhinderungsfall einer Schiedsperson vertreten sich die Schiedsleute aus den Bezirken 1 und 2 gegenseitig. Schiedsmann in Bezirk 2 ist Michael Backs, vielen bekannt unter anderem als Vorsitzender des Seniorenbeirates.
Interessierte aus Geesthacht können sich gemäß Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein für das Amt bewerben. Es kann jedoch nur berufen werden, wer durch Persönlichkeit und Fähigkeit geeignet ist.
Zu jung geht nicht – für das Amt ist Lebenserfahrung erwünscht
So kann das Amt nicht besetzen, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Hemmnisse sind auch ein Alter von unter 30. Jahren, ein Wohnort außerhalb von Geesthacht oder sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über eine Beschränkung seines Vermögens.
Wer Interesse an der spannenden Tätigkeit bekommen hat, bewirbt sich bis zum 22. September unter Angaben des Namens, Geburtsdatums, Geburtsortes, des Berufes, der Anschrift, der Rufnummer und der E-Mail-Adresse schriftlich bei der Stadt Geesthacht, FD 13, Nele Klaper, Markt 15 in 21502 Geesthacht. Alternativ ist eine Mail an nele.klaper@geesthacht.de möglich. Schiedspersonen werden durch die Ratsversammlung gewählt und sind im Vorwege eingeladen, sich dem Hauptausschuss vorzustellen.