Geesthacht. In Geesthacht gibt es noch Reetdachhäuser mitten in der Stadt – und die sollen geschützt werden. Wo nicht geböllert werden darf.
Am Donnerstag, 29. Dezember, startet der Verkauf von Feuerwerk für Silvester. Mit Blick auf die Gefahren, insbesondere durch den Missbrauch der Sprengkörper, weist die Geesthachter Stadtverwaltung auf die gesetzlichen Bestimmungen über das Abbrennen von Böllern und Co. hin. Zumal es in der Stadt ein paar ganz besondere Zonen mit speziellen Regeln gibt.
Geesthacht hat Sicherheitszonen um die Reetdachhäuser eingerichtet
So ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie insbesondere auch Reet- und Fachwerkhäusern verboten, diese Regeln gibt es bundesweit. Zu den zu schützenden Zonen zählen in Geesthacht die Grundstücke Bohnenstraße 2 (direkt angrenzend an die Fußgängerzone Bergedorfer Straße), Steinstraße 53-55, Buntenskamp 4, Elbstraße 7 (auf dem Gelände „Hotel zur Post“), Grüner Jäger 4 („Forsthaus Grüner Jäger“/ B 5), Strandweg 23 (Grünhof-Tesperhude), alle sind mit Reetdach- beziehungsweise Fachwerkhäusern bebaut.
Bei diesen brandsensiblen Gebäuden gelten gemäß der Anordnung der Stadt Geesthacht einzuhaltende Sicherheitsabstände oder gar Abbrennverbote: Feuerwerksraketen und sogenannte „Römische Lichter“ und damit vergleichbare Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk, was nur im Freien gezündet werden darf) dürfen in einem Umkreis von 180 Metern um Reet- und Fachwerkhäuser wegen der besonderen Brandgefährdung nicht verwendet werden.
Kanonenschläge, Knallfrösche und sonstige Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur bis zu einem Abstand von mindestens 50 Metern zu Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden. Bei geringerem Abstand auch diese nicht mehr. Besonders am Herzen liegt der Stadt dabei der Schutz des Reetdachhauses in der Bohnenstraße 2 mitten in der Innenstadt, in dem eine Praxis für Naturmedizin beheimatet ist.
Hohes Bußgeld droht bei Regelverstößen – bis zu 50.000 Euro
Die Stadt Geesthacht bittet ausdrücklich um Beachtung und Einhaltung dieser Bestimmungen. „Die Nichteinhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände stellt eine erhebliche Gefährdung von Sachwerten und Bewohnern dar. Die Polizei wird in diesem Bereich verstärkte Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung dieser Sicherheitsabstände durchführen“, kündigt die Stadtverwaltung an.
Bei Zuwiderhandlungen könnte es richtig teuer werden – mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Sogenannte Himmelslaternen steigen zu lassen, ist übrigens wegen der Brandgefahren gemäß der Landesverordnung auch verboten. Hier droht Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Geesthacht erlaubt das Knallen am 31. Dezember von 17 Uhr bis 1 Uhr
Neben den Sicherheitsabständen oder generellen Verboten gibt es zudem zeitliche Befristungen zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen. Hierbei stehen im Fokus vor allem Feuerwerkskörpern der Kategorie F2. Eine entsprechende Kennzeichnung und Registrierungsnummer der Prüfstelle muss auf jedem legalen Feuerwerkskörper vorhanden sein. Der Verkauf ist nur vom 29. bis zum 31. Dezember erlaubt, das Abbrennen ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar.
Das Zünden von Feuerwerkskörpern dieser Kategorie mit ausschließlicher Knallwirkung ist in Geesthacht und seinen Ortsteilen begrenzt auf den Zeitraum zwischen 17 und 1 Uhr. Den zeitlichen Rahmen können Gemeinden selbst festlegen. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nicht abbrennen, auch das Überlassen solcher Böller an Nicht-Volljährige ist verboten.