Hamburg. Feuerwerk und Böllern ist in diesem Jahr wieder fast überall in der Hansestadt erlaubt. Was Experten für die Silvesternacht erwarten.
Zu Silvester kann in diesem Jahr wieder so viel geböllert werden wie zuletzt beim Jahreswechsel 2019/20. Damit dürften nach dem durch die Pandemie begründeten Komplettverbot von Feuerwerk auch die Schäden wieder zunehmen. Einer Auswertung der Versicherung Zurich Gruppe Deutschland zufolge waren die gemeldeten Schäden während der Corona-Jahre im Zuge des Böllerverbots um den Jahreswechsel stark zurückgegangen – die von Gebäude- und Sachschäden um 12 Prozent, die der Beschädigungen von Fahrzeugen sogar um 38 Prozent, wie die Gruppe mitteilte.
„Wir gehen davon aus, dass das Verkaufsverbot von Silvesterböllern zum Rückgang der Schadensfälle beigetragen hat. Wie groß dieser Effekt ist, ist aber nicht konkret messbar“, sagt Markus Troche, Head of Claims der Zurich Gruppe Deutschland. Denn das Verkaufsverbot habe auch dazu geführt, dass vermehrt nicht zugelassene Böller und Raketen in Umlauf kamen.
Silvester 2022: Feuerwerksverbot in der Innenstadt
Durch die Kontaktbeschränkungen der vergangenen beiden Corona-Jahre, die in der Silvesternacht galten, war auch die Zahl der Verkehrsunfälle in der Hansestadt um 38 Prozent zurückgegangen: Die Hamburgerinnen und Hamburger waren weniger unterwegs. Steigen dürfte in diesem Jahr auch wieder die Zahl der Menschen, die sich beim Feuerwerken und Böllern verletzten. Dabei sind die Notaufnahmen der Krankenhäuser bereits jetzt überlastet.
Die Polizei geht davon aus, dass in diesem Jahr etwa 10.000 Feiernde das neue Jahr auf zentralen Plätzen der Innenstadt begrüßen werden. Sie hat deshalb ein Feuerwerksverbot für den Bereich Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm und Reesendamm erlassen. Erstmals – im Vergleich zur Regelung des letzten Vor-Corona-Jahreswechsels – ist jetzt auch der Rathausmarkt vom Verbot betroffen.
Silvester 2022: Polizei verstärkt in der City unterwegs
Viele Feiernde waren 2019/20 auf diesen Platz ausgewichen. Dort wurde es dann besonders eng, zudem wurde teils unsachgemäß mit der Pyrotechnik umgegangen. „Wir haben festgestellt, dass es zu einer entsprechenden Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Menschen kommt“, sagt Daniel Schaefer, Sprecher der Innenbehörde.
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In dem gesamten Bereich sind daher in diesem Jahr alle Feuerwerkskörper der Kategorien F2, F3 und F4 verboten. Erlaubt ist nur Feuerwerk der Klasse F1. Das wären beispielsweise Knallerbsen oder Wunderkerzen. Das Böllerverbot gilt vom 31. Dezember (18 Uhr) bis zum 1. Januar (1 Uhr). Die Polizei wird vom frühen Abend an verstärkt im Bereich Binnenalster und Rathausmarkt präsent sein.