Geesthacht. Anwohner des Freibads ärgern sich über Parksünder an der Werftstraße – diese gehen offenbar nur zum Duschen ins Schwimmbad.
Anwohner des Freibads in Geesthacht und Badegäste, die ihre Autos ordnungsgemäß auf den vorgesehenen Parkplätzen abgestellt haben, sind verärgert: Wenn es nachmittags oder am frühen Abend richtig heiß ist und im Freizeitbad Geesthacht die Kasse klingelt, blockieren Falschparker die steingepflasterte, schmale Werftstraße Richtung Menzer-Werft-Platz. Für viele Autofahrer ist ein Durchkommen dann nicht mehr möglich.
Denn geparkt wird gern an beiden Seiten der Straße, obwohl auf beiden Seiten absolutes Halteverbot gilt. In der Mitte bleibt dann nur eine Fahrspur frei, und wenn sich zwei Autos begegnen, muss einer der beiden Fahrer zurücksetzen – aber oft steht hinter ihm schon gleich der nächste Wagen dicht an der Stoßstange.
Polizei registriert Falschparker, verteilt aber keine Strafzettel
Schönwetter-Parkchaos an der Werftstraße – und die Polizei schaut manchmal tatenlos zu. Hin und wieder quälen sich Polizisten in ihrem Streifenwagen durch das Nadelöhr – lassen die Knöllchen aber in der Uniformtasche stecken. „Das liegt an der Aufgabenteilung mit dem städtischen Ordnungsamt“, erklärt Thomas Satzel auf Anfrage. Nach Worten des stellvertretenden Leiters der Geesthachter Polizeiwache ist die Stadt für die Überwachung und Ahndung des ruhenden Verkehrs zuständig.
„Als Polizei können wir bei Parkverstößen zwar tätig werden, müssen es aber nicht“, erläutert Satzel und vermutet: „Wahrscheinlich waren die Kollegen gerade zu einem anderen Einsatz unterwegs und haben daher die Falschparker an der Werftstraße außer Acht gelassen. Das ist völlig in Ordnung so.“ Und er verrät: „Die städtische Verkehrsaufsicht ist aber erst kürzlich an uns herangetreten und hat um Unterstützung gebeten, falls die Mitarbeiterinnen im Außendienst – insgesamt sind es vier – wieder Schwierigkeiten mit den Autofahrern haben.“
Die traurige Wahrheit: Mehrfach schon haben sich Falschparker an der Werftstraße gegenüber den Knöllchenschreiberinnen trotz eindeutiger Rechtslage uneinsichtig gezeigt, haben sie gar bedroht. Was der Polizei-Vizechef als „Bitte um Unterstützung“ beschreibt, ist in Wahrheit also die Anfrage nach Geleitschutz.
Freizeitbad Geesthacht: Auf offiziellen Parkplätzen sind Flächen frei
„Es ist unsäglich, mit welcher Ignoranz einige Autofahrer gegen geltendes Recht verstoßen“, sagt Andrey Wink von der Verkehrsaufsicht im Geesthachter Rathaus. Er hat beobachtet, dass es überwiegend ortsfremde Autofahrer sind, die dummdreist unter den Halteverbotsschildern einparken und den Verkehr lahmlegen. „Dabei ist auf den hinteren Parkplätzen meist noch genügend Platz“, sagt Wink. „Immerhin haben wir 305 kostenlose Stellplätze dort an der Werftstraße. Aber die Leute sind einfach zu faul, ein paar Schritte mehr zu laufen, und parken direkt an der Straße.“
Und viele von ihnen seien gar keine „echten Badegäste“, sondern Leute, die in Geesthacht arbeiten und nach Feierabend im Freizeitbad „schnell mal duschengehen“, denn das Eintrittsgeld von 1,50 Euro für die erste Stunde lade den einen oder anderen zur ausgiebigen Körperpflege geradezu ein.
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„Die 20 Euro, die dann hinterher manchmal fürs Knöllchen fällig werden, reichen als Abschreckung bei vielen nicht aus“, ist Winks Erfahrung. „Wenn wir nach einer Stunde wiederkommen und die Fahrzeuge noch immer dort stehen, können wir die Verwarnungsgebühr auch auf 50 Euro anheben, aber das ist dann auch das Ende der Fahnenstange und für uns ein deutlicher Mehraufwand. Außerdem habe die Mehrzahl dieser „Duschgäste“ weniger als eine Stunde Aufenthalt, weil ja auch im Freizeitbad die zweite angebrochene Stunde noch mal 1,50 Euro koste. „Also fahren die immer gerade noch rechtzeitig weg.“
Falschparker abzuschleppen ist nicht möglich
Drastischere Sanktionen sind laut Andrey Wink in Schleswig-Holstein nicht drin. „Abschleppen lassen dürfen wir geparkte Fahrzeuge nur, wenn eine eindeutige Gefährdung von ihnen ausgeht.“ Nach seinen Worten gibt es nur drei Bundesländer, die so schonend mit ihren Falschparkern verfahren. „Hamburg ist da viel weniger zimperlich.“
Die große Hoffnung des Verkehrsaufsicht-Chefs: „Ich warte händeringend auf eine städtische Verordnung, nach der das Abstellen von Fahrzeugen auf Grünflächen untersagt wird. Denn die Streifen neben der Fahrbahn der Werftstraße sind als Grünflächen dokumentiert. Wenn wir so eine Verordnung erst einmal haben, könnten wir bei jedem Verstoß ein Ordnungsgeld von 55 Euro geltend machen.“ Vielleicht, so hofft Andrey Wink, reiche das ja als Abschreckung. „Aber die Mühlen der politischen Gremien mahlen sehr langsam.“