Geesthacht. Was unterscheidet einen Radfahrstreifen vom Fahrradschutzstreifen? Haben Radler, die verkehrt aus Einbahnstraßen kommen, Vorfahrt?

Sommerzeit, Fahrradzeit. Aber je mehr Zweiräder unterwegs sind, desto häufiger stellen sich Fragen zu Verkehrsregeln oder gleich Beschwerden bei der Geesthachter Stadtverwaltung ein. Die Regeln rund um die Pflicht oder Nicht-Pflicht zur Benutzung von Radwegen, gestrichelten oder durchgezogenen Linien oder roten Flächen finden viele offenbar verzwickt.

Die Verwaltung möchte solche Irritationen gern aufklären. In der ersten Folge unserer Serie in Kooperation mit der Stadt hatten wir eine allgemeine Übersicht über Straßenverkehrsregeln für Radfahrer gegeben. In dieser und den kommenden Folgen stehen die größten Geesthachter Problemstrecken und ihre richtige Bewältigung im Mittelpunkt.

Verkehr: An der Kreuzung Schillerstraße/Bergedorfer Straße ist einiges los

Fußgänger schlendern in Richtung Fußgängerzone, Busfahrer mehrerer Linien sammeln Fahrgäste ein, Autos aus Norderstraße, Bergedorfer Straße und Schillerstraße begegnen sich – und zwischendrin sind Radfahrende unterwegs. Die Kreuzung Schillerstraße/Bergedorfer Straße ist wuselig mit vielen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden. Manchen irritieren hier die Fahrwege der Radelnden. Denn diese können trotz Einbahnstraßenregelung die Schillerstraße zwischen Bergedorfer- und Mühlenstraße in beide Richtungen befahren.

„Die Einbahnstraße ist in diesem Bereich für Radfahrer geöffnet“, erklärt Andrej Wink vom Fachdienst öffentliche Sicherheit die Verkehrsregelung, die durch die Beschilderung an der Schillerstraße verdeutlicht wird. Direkt unter dem blau-weißen Einbahnstraßenschild ist ein weißes Schild angebracht, das ein schwarzes Fahrrad und einen Doppelpfeil für beide Fahrtrichtungen zeigt.

Fahrradschutzstreifen – so werden sie richtig befahren

Und das ist der Knackpunkt: Denn Autofahrende aus Richtung Norderstraße kommend müssen deshalb Fahrräder, die aus Richtung Mühlenstraße die Schillerstraße verlassen, in die Bergedorfer Straße einfahren lassen. Trotz der Fahrtrichtung, die entgegengesetzt zum Richtungspfeil ist. „Der Radfahrende hätte, weil hier rechts vor links gilt, dann Vorfahrt“, sagt Andrej Wink. Für Radler gilt in dem Einbahnstraßenbereich: Wer aus Richtung Mühlenstraße fährt, nutzt rechts den Fahrradschutzstreifen, der auf der Straßenoberfläche durch eine gestrichelte weiße Linie und ein Fahrradpiktogramm gekennzeichnet ist. In der Gegenrichtung – zur Mühlenstraße – wird der Schutzstreifen aber nicht benutzt, sondern die rechte Seite der Fahrbahn. Es gilt das Rechtsfahrgebot.

Ist eine Straße nur mit einem Fahrradschutzstreifen ausgestattet, darf dieser nicht in beide Richtungen befahren werden. Wer in Gegenrichtung unterwegs ist, muss die reguläre Fahrbahn nutzen. Dies ist in Geesthacht auch am „Markt“ der Fall. Ein Fahrradschutzstreifen ist nur auf der östlichen Seite in Richtung B5 zu finden.

Durchgezogene Linien dürfen in keinem Fall überfahren werden

Grundsätzlich gilt auf Fahrradschutzstreifen: Die Markierung soll Autofahrende dafür sensibilisieren, dass sie in den markierten Bereichen mit Radfahrenden rechnen müssen. Autofahrende dürfen die weiße, gestrichelte Linie nicht überfahren, es sei denn, aufgrund von Gegenverkehr fehlt es an ausreichend Platz. Auch Halten ist auf dem Streifen nicht gestattet.

Im Vergleich zum Radfahrstreifen ist der Fahrradschutzstreifen an der gestrichelten Linie erkennbar, die ihn zur Fahrbahn abgrenzt. Der Radfahrstreifen hat eine durchgezogene Linie und darf zu keinem Zeitpunkt überfahren werden. „Solche Radfahrstreifen haben wir im Geesthachter Stadtgebiet nicht“, sagt Andrej Wink. Er weist auf eine weitere wichtige Regel beim Miteinander von Auto- und Radfahrenden hin: Grundsätzlich müssen Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden Abstand halten – innerorts seit der neusten Novelle der Straßenverkehrsordnung 1,50 Meter, außerorts zwei Meter.

Fahrradaufstellfläche Kreuzung Sielstraße/Elbuferstraße

An der Freizeitbadkreuzung wurde Radfahrenden ein Schutzraum eingeräumt: Wenn sie aus Richtung Rathaus kommend die Sielstraße hinunter auf die Kreuzung zufahren, finden sie vor der Ampel eine rote Markierung. Diese sogenannte Aufstellfläche ist für sie reserviert und soll ihnen mehr Sicherheit bieten. Für wartende Autos ist der etwa zwei Meter breite Streifen über beide Fahrspuren tabu. Eingerichtet wurden solche Aufstellflächen in Geesthacht auch an der Norderstraße und an der Werftstraße.

Die rote Stellfläche für Räder an der Kreuzung beim Freizeitbad ist für viele Autofahrer verwirrend.
Die rote Stellfläche für Räder an der Kreuzung beim Freizeitbad ist für viele Autofahrer verwirrend. © Stadt Geestacht | Stadt Geestacht

Und wie verhalten sich Radfahrende an der Kreuzung beim Freizeitbad richtig? Bei Rot wird die Schutzfläche eingenommen, wenn bereits Autos warten, wird rechts an ihnen vorbeigefahren.

Linksabbiegenden in Richtung Grünhof-Tesperhude ist es im Kreuzungsbereich übrigens nicht gestattet, nach dem Linksabbiegen kurzerhand direkt vor dem Eingang des Freizeitbads von der Straße auf den Gehweg zu wechseln. „Der gemeinsame Geh- und Radweg beginnt erst ein Stück später und ist mit dem entsprechenden Hinweisschild versehen“, erklärt Andrej Wink.

Dieser gemeinsame Weg beginnt etwa auf Höhe der Einmündung der Fährstraße, er ist mit einem runden, blauen Schild ausgezeichnet, auf dem in weiß Piktogramme Zufußgehende und ein Fahrrad zeigen.