Geesthacht. Geesthacht sucht Wege, um Radfahrer zu bremsen. Was in der Flaniermeile Bergedorfer Straße erlaubt ist und was nicht.
Im dritten Teil unserer Serie in Kooperation mit der Stadt um verzwickte Fahrradwege in Geesthacht geht es um die Fußgängerzone der Bergedorfer Straße. An ihr scheiden sich die Geister. Ist es ein tolles Angebot, dass hier auch Rad gefahren werden darf? Oder leben die Fußgänger gefährlich, weil es einige Radler mit dem Tempo übertreiben?
Zu schnelle Fahrradfahrer in der Fußgängerzone – neu ist das Problem nicht. Schon 2018 sah sich die Stadt veranlasst, mit einer Aktion vor Ort für mehr Rücksichtnahme zu werben. Bürgermeister Olaf Schulze, Bauamtsleiter Peter Junge und Anette Platz vom Fachdienst Umwelt verteilten entsprechend betextete Flyer, an geparkten Rädern in der City und den Abstellanlagen der umliegenden Schulen wurden Anhänger angebracht, zudem eine Pressemitteilung herausgegeben.
Schon 2018 warb Geesthachts Stadtverwaltung für mehr Rücksichtnahme
Ob der Erfolg nachhaltig war, ist zweifelhaft. Einige Radler sausen immer noch deutlich zu schnell durch die Bummelmeile, auch Slalomfahrten um die Passanten herum kommen vor. So gehen einigen die Appelle nicht weit genug. Sie fordern an den Zugängen Schilder, die zum langsamen Fahren mahnen.
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„Die Fußgängerzone ist kein Unfallschwerpunkt“, sagt indes Thomas Satzel vom Geesthachter Polizeirevier. In den vergangenen fünf Jahren sind lediglich zwei Unfälle protokolliert geworden, beide Vorfälle datieren aus dem Jahr 2017. Und nur bei einem der damaligen Unfälle stieß ein Radfahrer mit einem Fußgänger zusammen. Wer damals Schuld hatte, ist für Thomas Satzel aus den Daten nicht mehr herauszulesen. Der andere Unfall passierte zwischen zwei Radfahrern. Beim Überholen touchierte der Schnellere einen Beutel am Lenker des anderen. „Gefährliche Beinahe-Kollisionen kommen der Polizei nicht zur Kenntnis, da ärgern sich die Beteiligten lediglich darüber“, sagt Thomas Satzel.
Radfahrer in Fußgängerzonen: Das sagt die Straßenverkehrsordnung
Da sowieso nach Straßenverkehrsordnung nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, hält er die Aufstellung weiterer Schildern im Prinzip für überflüssig. Allerdings würde man zur Verdeutlichung von Verkehrsregeln – etwa, wenn sich an einer Kreuzung die Vorfahrt geändert hat – auch Warnhinweise aufstellen.
Und diesen Weg will man nun bei der Stadt einschlagen. Klar ist, wer in der Fußgängerzone zwischen Buntenskamp und Geesthachter Straße Vorfahrt hat: Die Fußgänger sind es. Radfahrer werden nur geduldet und haben sich den Fußgängern unterzuordnen. Geregelt wird das über Zusatzzeichen, die unterhalb des Verkehrszeichens „Fußgängerzone“ angebracht sind.
Die Stadt will zur Verdeutlichung weitere Schilder aufstellen
Dies bedeutet, dass keine gesonderten Schilder aufgestellt werden müssten, die Schrittgeschwindigkeit fordern, da dieses Verhalten mit den vorhandenen Schildern bereits angezeigt wird. „Nach einem gelben Ortsschild muss man auch kein Zeichen mit Tempo 50 aufstellen“, argumentiert Anette Platz.
Die ergänzende Beschilderung an den Eingängen der Bummelmeile „Radfahrer frei“ heißt konkret nach Verkehrsrecht, Schrittgeschwindigkeit zu fahren und Rücksicht auf Passanten zu nehmen. „Wenn sehr viele Personen in der Fußgängerzone unterwegs sind, bedeutet das auch, dass Radfahrerinnen und Radfahrer absteigen und schieben sollten“, sagt Andrej Wink vom Fachdienst Öffentliche Sicherheit des Geesthachter Rathauses.
Geesthacht nimmt Kurorte zum Vorbild
Trotzdem will die Stadt zur Verdeutlichung dem bestehenden Ensemble nun doch weitere Schilder hinzufügen. „Ich glaube nicht, dass wir es an allen Zugangspunkten machen, sondern an zwei bis vier“, kündigt Olaf Schulze Pläne zu einer baldigen Aufstellung an.
Als Vorbild dienen Kurorte, die ihre Beschilderung zu Fußgängerzonen auf ähnliche Weise ergänzt haben. Diese Schilder gibt es nicht „von der Stange“, da sie keine verkehrsrechtlichen Beschilderungen sind, sie müssen in Auftrag gegeben werden.
Statt einer Befehlsform wie „Langsam!“ oder dergleichen wird aber weiterhin auf Appelle zur gegenseitigen Fairness gesetzt. „Bitte Rücksicht nehmen“, könnte auf so einem Schild stehen.