Geesthacht. Wegen Corona ging dem Betreiber Jörn Zimpel vorübergehend das Geld aus. Das Gericht entscheidet im Dezember.
Besonders bei gutem Wetter hat sich das „Elbchic“ in Geesthacht zu einem beliebten Treffpunkt an der Elb-Promenade unterhalb der Hafencity entwickelt. Erste Gäste genießen schon morgens ab 9 Uhr draußen die milde Herbstsonne. Was viele von ihnen nicht wissen: Eigentlich hätte das Lokal schon gar nicht mehr da sein sollen. Im Juni bekam Betreiber Jörn Zimpel ein Schreiben seines Vermieters, dass er die Räume des einzigen Cafés an der Promenade am 1. Juli besenrein geräumt zurückzugeben hätte.
Die fristlose Kündigung begründete die Elbe-Geest Immobilien GmbH in dem Schreiben mit Zahlungsverzug der Mieten für April, Mai und Juni dieses Jahres, insgesamt wird ein Fehlbetrag im fast fünfstelligen Bereich aufgeführt. Hinzu kommt der Fehlbetrag durch eine Corona-Stundung, das machte noch einmal einen Betrag im mittleren vierstelligen Bereich.
Gastronomie in Geesthacht muss eventuell im Dezember schließen
Erst im März 2020 hatte das Elbchic eröffnet. Pech, exakt da begannen auch die Maßnahmen gegen die Pandemie. „Wir hatten acht Monate geschlossen und keine Einnahmen“, erzählt Jörn Zimpel. „Und staatliches Unterstützungsgeld kommt unregelmäßig und dann immer auf einmal.“ Über Wasser konnte sich Jörn Zimpel nur halten, weil er auf Erspartes zurückgriff: „Aber irgendwann ist das Geld mal alle.“
Nach dem Schreiben beeilte sich Zimpel, die Summe aufzutreiben, lieh sich Geld bei Freunden und Verwandten – und konnte die Forderungen tatsächlich bezahlen. Aber das nützte nichts mehr. Der Vermieter blieb bei seiner Entscheidung. Detailliert möchte sich die Elbe-Geest Immobilien GmbH auf Anfrage unserer Zeitung nicht zu den Vorgängen äußern.
„Wir pflegen stets eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Insbesondere auch deshalb möchten wir den Datenschutz wahren und nichts über das laufenden Verfahren mitteilen. Selbstverständlich führen wir eine fristlose Kündigung nur begründet und als letztes Mittel aus. Über die weitere Nutzung werden wir entscheiden, sobald das Verfahren abgeschlossen ist“, teilt Peer Nowakowitsch vom Vermieter mit.
Jörn Zimpel hat Hoffnung, dass er vor dem Gericht
Jörn Zimpel gibt an, über die heikle finanzielle Situation offen gesprochen zu haben, und er habe den Eindruck gehabt, beim Vermieter auf Verständnis gestoßen zu sein. Umso erstaunter war er über das Schreiben mit der Kündigung. Der Gastronom hat Widerspruch eingelegt, mittlerweile zwei Anwälte eingeschaltet. Am 17. Dezember ist vor dem Landgericht Lübeck die Güteverhandlung angesetzt, bis zur richterlichen Entscheidung macht er weiter.
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Jörn Zimpel hat Hoffnung, dass er gewinnt. „Es gibt einige positive Aspekte, die gegen eine Kündigung sprechen“, findet er. Und investiert weiter in den Standort. Für 80.000 Euro wird dieser Tage im Außenbereich ein neuer Tresen aufgebaut, um Cocktails zu servieren. Von seinen Stammgästen hat Jörn Zimpel viel Unterstützung erfahren. „Wir finden es gut, dass es ihn gibt“, hat einer in einem Brief geschrieben.
Gastronomie auf der Promenade in der Geesthachter Hafencity
Sollte das Gericht sich den Argumenten der Elbe-Geest Immobilien GmbH anschließen, ist nicht sicher, ob es weiter Gastronomie an dieser Stelle geben wird. Auflagen gibt es nicht. „Es handelt sich um ein ,allgemeines Wohngebiet’. Das heißt, der Hauptzweck ist Wohnen, Räume dürfen aber beispielsweise auch für Dienstleistungen, Gastronomie oder auch Handwerk genutzt werden“, teilt die Stadt mit.
Allerdings könnten hungrige Anlieger an anderer Stelle an der Promenade Einkehr finden – nämlich auf einer Fläche im Erdgeschoss des siebenstöckigen Gebäudes bei den Elbterrassen III. „Hier werden Verhandlungen zum Eigentumsübergang geführt“, berichtet Olaf Dose vom Bauunternehmen Züblin AG, das in diesem Sektor tätig ist. Die Stadt wolle sicherstellen, dass das Gastronomie-Thema auf der Promenade zumindest an dieser Stelle bespielt werden kann.