Geesthacht. Geesthacht. Die Stadt hat ein Privatgelände überplant und gegen den Eigentümer verloren. Neuer B-Plan ist nötig – auch für Wohnungsbau.

Viele Jahre wurde in Geesthacht beraten und geplant. Doch jetzt hat das Verwaltungsgericht den Bebauungsplan für den Zentralparkplatz an der Nelkenstraße ­einschließlich neuer Wohnbauflächen an der Mühlenstraße gekippt. Das teilte Bauamtsleiter Peter Junge am Montagabend im Ausschuss für Stadt- und Verkehrsplanung mit. „Für uns bedeutet das, dass wir den B-Plan komplett neu aufstellen müssen“, so Junge. Ein Verfahren, das dauern werde. Frühestens 2021 könnte der dringend benötigte Parkplatz wohl gebaut werden.

Eigentümer reichte Normenkontrollklage ein

Ausgelöst wurde das Gerichtsverfahren nach Darstellung von Junge durch den Eigentümer der Immobilie, die im Erdgeschoss die Filiale der Deutschen Bank beherbergt. Mit dessen Verwalter, so Junge, habe man sich darauf verständigt gehabt, den rückwärtigen Grundstücksteil in den künftigen Parkplatz einzubeziehen. Mit diesem Detail wurde der B-Plan schließlich 2015 von der Politik beschlossen. Der Eigentümer soll mit der Verabredung, die sein Verwalter mit der Stadt getroffen habe, aber nicht einverstanden gewesen sein. Laut Junge strengte er ein Normenkontrollverfahren an. Das Gericht gab ihm Recht. Die Stadt habe gegen das Abwägungsverbot verstoßen, deshalb sei der Bebauungsplan unzulässig.

Gibt es Widerstand gegen die Neuaufstellung?

„Wir müssen aus dieser Entscheidung jetzt ein Verfahren machen und den B-Plan aufheben“, berichtete Junge im Ausschuss. Folge: Das Baurecht für das betroffene Areal zwischen Fußgängerzone, Schillerstraße, Mühlenstraße und Nelkenstraße muss komplett neu aufgestellt werden. In der Politik keimen bereits Ängste, dass sich nach der langen Vorlaufzeit möglicherweise die Interessen von anderen Grundstückseigentümern geändert haben könnten und diese gegen die Neuaufstellung sein könnten. Junge sagte, ihm seien dazu bisher keine Probleme bekannt.

Baufenster für Eigentümer wurde massiv verkleinert

Dass der Eigentümer der Immobilie mit der Filiale der Deutschen Bank – oben in dem Altbau befinden sich Wohnungen – ein Problem mit dem neuen B-Plan hat, verwundert beim Blick auf das bisher gültige Baurecht nicht. Das Baufenster, das im bisherigen B-Plan festgelegt ist, wird in dem neuen Plan massiv eingeschränkt. Bei einem möglichen Neubau anstelle des Altbaus wäre deutlich weniger vermietbare Fläche zu realisieren als bisher möglich. Bei der zulässigen dreigeschossigen Bauweise schränkt der B-Plan die Nutzung des Eigentums so massiv ein. Zwar gibt es konkret keine Neubaupläne, doch sollte der Eigentümer künftig bauen wollen, müsste er auf einige Hundert Quadratmeter vermietbare Fläche verzichten, weil die Stadt ihm das Baufenster verkleinern wollte.

Auch öffentliche Toilette bleibt in der Schwebe

Über den Zentralparkplatz, der die Fußgängerzone erschließen soll, wird seit Jahren diskutiert. „Unser Ziel mit dem B-Plan war es, das Gelände und die Zufahrten zu ordnen“, so Junge. So soll die Stichstraße von der Mühlenstraße aus zur Einbahnstraße werden, die Ausfahrt zur Nelkenstraße erfolgen. Weil es über die Erschließung schon Streit mit der Eigentümergemeinschaft des „Geesthachter Hofes“ gab, ist die Zufahrt von der Seite bereits seit Jahren geschlossen. Außerdem will die Stadt den Parkplatz mit einer öffentlichen Toilettenanlage ausstatten – auch dieses Projekt bleibt in der Schwebe.

Junge berichtete, dass man eine Alternative habe, sollte man sich mit dem Kläger nicht einigen können. Dann sei das Areal aber „holpriger“ nutzbar als bisher geplant.