Bad Fallingbostel. Tragischer Tod von zwei jungen Menschen an der A7 sorgt bundesweit für Betroffenheit. Was Ersthelfer dringend beachten sollten.
Es ist die Bilanz eines Unfalls, der betroffen macht: Zwei junge Menschen haben am vergangenen Wochenende ihr Leben verloren, nachdem sie als Ersthelfer an der A7 im Heidekreis angehalten hatten.
Dort wollten sie einem Autofahrer helfen, der mit seinem Fahrzeug in Höhe der Anschlussstelle Schneverdingen in Richtung Süden ins Schleudern gekommen war – und wurden dabei selbst von einem Pkw erfasst. Der 28 Jahre alte Ersthelfer erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen, eine 29-Jährige starb am Sonntagabend im Hamburger Unfallkrankenhaus Boberg.
Zwei Ersthelfer bei Unfall auf A7 verstorben: Was die Autobahn-Polizei rät
Doch welche Erkenntnis lässt sich aus diesem tragischen Unglück ziehen? Setzen sich Ersthelfer grundsätzlich einer zu großen Gefahr aus? Wie sollte man sich im Fall der Fälle verhalten: direkt aussteigen – oder lieber weiterfahren?
Einfach ist die Antwort auf diese Frage leider nicht. „Auch wir Beamtinnen und Beamten der Autobahnpolizei sind bei dieser Frage oft zwiegespalten“, sagt eine Sprecherin des Polizeikommissariats Bad Fallingbostel vier Tage nach dem schrecklichen Unfall, der weit über die Grenzen des Heidekreises für Anteilnahme sorgte.
Autofahrerin hob mit ihrem Pkw ab und erfasste Ersthelfer hinter der Planke
Dass die beiden jungen Menschen an der Unfallstelle auf der A7 selbst von einem Auto erfasst wurden, ist offenbar der Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände geschuldet. Die Ermittlungen zum Hergang des Unfalls laufen. Nach ersten Erkenntnissen steht jedoch fest: Eine herannahende Autofahrerin hatte auf der glatten Fahrbahn die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren, war damit abgehoben und hatte die beiden Ersthelfer hinter der Leitplanke erfasst.
„Da sind wir gleich bei einem sehr wichtigen Punkt“, sagt die Sprecherin der Fallingbosteler Dienststelle: Nie sollte man sich als Ersthelfender am Rande der Fahrbahn aufhalten und auch das Unfallopfer, so denn möglich, zügig hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen. Allerdings sei dies aufgrund der Höhe der Planken auch nicht immer möglich.
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Oft sei es am hilfreichsten, selbst gar nicht auszusteigen, sondern möglichst schnell einen Notruf mit genauen Angaben abzusetzen – an welcher Kilometermarke hat sich der Unfall ereignet, wie viele Fahrzeuge sind beteiligt, gibt es schon Hinweise auf die Zahl der Verletzten?
Wer einen Notruf absetzt, kann nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden
Gut zu wissen: Wer als Unbeteiligter eines Unfalls den Rettungskräften Bescheid gibt, ist vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung befreit – niemand sei gezwungen, überdies sein Fahrzeug zu verlassen. Manchmal, und gerade bei Straßenglätte, sei dies sogar die bessere (weil sichere) Entscheidung.
Verlässt man sein Fahrzeug als Ersthelfer doch, gibt es mehrere Dinge zu beachten:
- Auch Ersthelfer müssen beim Verlassen des eigenen Pkw Warnwesten tragen – seit 2014 ist das Mitführen der Westen ohnehin Pflicht in Deutschland.
- Vor jeder weiteren Aktion sollte nach dem Verlassen des eigenen Fahrzeugs ein Warndreieck, im besten Fall sogar zwei Dreiecke aufgestellt werden, um die nachfolgenden Autofahrer zu warnen.
- Die Dreiecke sollten möglichst 200 bis 400 Meter von der Unfallstelle entfernt stehen.
Hinweis für Ersthelfer: Alarmierte Rettungskräfte sind zügiger am Unfallort als gedacht
Allgemein sollte sich jeder Ersthelfer fragen, was der eigene Beitrag zur Sicherung der Unfallstelle sein kann: „Was wir oft sehen, ist das Menschen sich an den Autobahnrand stellen, um den Notruf abzusetzen“, heißt es von der Fallingbosteler Autobahnpolizei. „Da geht es gar nicht darum, selber Erste Hilfe zu leisten. Aber genau diesen Notruf kann man doch auch aus dem eigenen Auto absetzen.“ Und: Alarmierte Rettungskräfte seien meist zügiger vor Ort als gedacht.
Grundsätzlich gebe es von den Beamten der Autobahnpolizei also keine Empfehlung: „Jeder Ersthelfende muss selber einschätzen, ob er oder sie sich mit dem Verlassen des eigenen Fahrzeugs in Gefahr bringt.“