Lüneburg. 63-Jähriger muss sich wegen 116-fachem sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Schon 2001 war gegen den Mann ermittelt worden.

Seit heute muss sich ein 63-jähriger Mann vor dem Landgericht Lüneburg wegen des 116-fachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. In zwei der 116 Fälle habe es sich um versuchten Missbrauch gehandelt haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Der Erzieher eines Kinderdorfes im Landkreis Lüneburg soll sich, so die Anklage, im Zeitraum von 1999 bis 2021 an sechs ihm zur Aufsicht überlassenen Kindern im Alter zwischen sieben und 13 Jahren vergangen haben. Für die Tatbegehung habe er vermeintlich eine ihm zur Verfügung gestellte Dienstwohnung auf dem Gelände des Kinderdorfes genutzt, sowie die Zimmer der Kinder und einen Gemeinschaftsfernsehraum.

Kindermissbrauchs-Prozess in Lüneburg: Täter kündigt vollumfängliches Geständnis an

2022 flog der Missbrauch auf – einer der missbrauchten Jungen, die zu den Tatzeitpunkten in dem Kinderdorf wohnten, offenbarte sich einem weiteren Erzieher. Die Leitung des Kinderdorfes habe daraufhin sofort das Gespräch mit dem Angeklagten gesucht.

Der mutmaßliche Täter erstattete daraufhin eine Selbstanzeige. Heute räumte er ein, die Taten einzugestehen und ein vollumfängliches Geständnis ablegen zu wollen, wie er über seinen Anwalt mitteilen ließ. Er selbst machte keine Aussagen vor der Öffentlichkeit.

Sexueller Missbrauch von Kindern: Opfern bleibt Aussage vermutlich erspart

Die große Schar von Zuhörerinnen und Zuhörern wurde für die Dauer der Aussage des Angeklagten von der Verhandlung ausgeschlossen.

Bereits 2001 wurde gegen den heute Angeklagten ermittelt, damals stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aber wegen fehlender Beweise ein. Wegen des nun vorliegenden Geständnisses bleibt den Opfern eine Aussage vermutlich erspart.

Lediglich drei Verhandlungstage wurden für den Strafprozess in Lüneburg angesetzt. Nur am kommenden Prozesstag werde eine Polizistin als Zeugin gehört, so eine Gerichtssprecherin.

Die Jugendkammer des Gerichtes habe zudem einen Sachverständigen hinzugezogen. Sollten sich die Anklagepunkte bestätigen, droht dem Mann eine lange Gefängnisstrafe, aktuell lebt er wegen eines ausgesetzten Untersuchungshaftbefehls gegen Auflagen in einer Kleinstadt im Osten Deutschlands.