Winsen/Lüneburg. Maßnahmen gegen feiernde Paddler: Diese Sonderregeln gelten am Vatertag für Este, Seeve, Luhe und Ilmenau.

Feiernde Partygruppen sind an Himmelfahrt und Pfingsten auf den Flüssen in den Landkreisen Harburg und Lüneburg nicht erwünscht. Deshalb gelten für einige Abschnitte Fahrverbote für Kanus und weitere Wasserfahrzeuge.

Vatertag: Im Kreis Harburg sind nur Kajaks erlaubt

Im Landkreis Harburg regelt eine Kanu-Verordnung, wie die Nutzung von Este, Seeve und Luhe an diesen Tagen eingeschränkt ist. Sie besagt, dass an Himmelfahrt sowie am Pfingstwochenende von Sonnabend bis Montag auf der Este von nördlich der Autobahnbrücke bei Hollenstedt bis zur Kreisgrenze ausschließlich Kajaks erlaubt sind.

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Auf der Seeve sind von der Quelle bis 100 Meter südlich des Eisenbahn-Viadukts in Marxen Wasserfahrzeugen aller Art verboten. Für die Luhe gilt dasselbe von der Kreisgrenze südlich Luhmühlens bis zur Straßenbrücke Garstedt – Vierhöfen.

Matthias Schrenk vom Kanuverleih Heide-Kanu an der Ilmenau, Einstiegstelle in Deutsch Evern (Landkreis Lüneburg). Er wünscht sich ein generelles Alkoholverbot bei Kanutouren.
Matthias Schrenk vom Kanuverleih Heide-Kanu an der Ilmenau, Einstiegstelle in Deutsch Evern (Landkreis Lüneburg). Er wünscht sich ein generelles Alkoholverbot bei Kanutouren. © Lena Thiele

Paddeltour auf der Ilmenau? Nicht an Himmelfahrt und Pfingsten

Noch weiter geht der Landkreis Lüneburg: Dort ist am Vatertag und am Pfingstwochenende für Freizeitpaddler das Kanufahren auf der Luhe gar nicht erlaubt. Für die Ilmenau gilt eine Sperrung von der Kreisgrenze Uelzen, zwischen Grünhagen und Campingplatz Melbeck, bis zur Stadtgrenze der Hansestadt Lüneburg, die unmittelbar hinter der Unterquerung der Bundesstraße 4 liegt.

Ein Fahrverbot gilt ebenfalls für die Lopau im Bereich des Landkreises Lüneburg.

Verleiher wie Matthias Schrenk von Heide-Kanu, der Boote für Touren auf Ilmenau, Luhe und Lopau anbietet, fordern ein generelles Alkoholverbot auf den Flüssen, weil von den aktuellen Beschränkungen beispielsweise auch Familien betroffen sind.

Auch Ruderboote und Stand-Up-Paddling-Boards (SUP) verboten

Das allgemeine Fahrverbot bezieht sich für alle Gewässer auf unmotorisierte Wasserfahrzeugen jeder Art, das heißt Ruderboote, Kanus – sowohl Kanadier als auch Kajaks – und auch Stand-Up-Paddling-Boards (SUP). Ausgenommen sind lediglich Wassersportler, die einem Verein angehören. Sie müssen ihre Boote gut sichtbar als Vereinsfahrzeuge kennzeichnen.