Lüneburg. Der Landkreis Lüneburg will Party-Paddler auf den Flüssen Luhe, Lopau und Ilmenau stoppen. Verleiher fordert stattdessen Alkoholverbot.
Zu Pfingsten und Himmelfahrt sollen Kanutouren auf den Flüssen Luhe, Lopau und Ilmenau künftig verboten sein. Eine entsprechend erweiterte Verordnung des Landkreises Lüneburg ist in Vorbereitung. Sie sieht außerdem vor, dass Ausflügler und Hobbysportler an allen anderen Tagen nur noch zwischen 9 und 18 Uhr auf den Flüssen unterwegs sein dürfen.
Durch die Einschränkung der Zeiten soll der Lebensraum von Tieren und Pflanzen gesichert werden. Tiere wie Fischotter, Vögel oder Libellen könnten so noch bei Tageslicht ungestört Nahrung im und am Fluss suchen. An Pfingsten und Himmelfahrt stehe die Natur unter besonderem Stress, sagte Stefan Bartscht, Leiter des Fachdienstes Umwelt, vor Kurzem im Umweltausschuss. „Damit wir auch noch in den kommenden Jahren die Artenvielfalt an den Flüssen genießen können, sollten wir ihnen eine kurze Auszeit gönnen.“
Zu Himmelfahrt sind viele Ausflugsgruppen unterwegs
Das Verbot an den Feiertagen hat zum Ziel, die oft ausufernden Partytouren großer Ausflugsgruppen zu verhindern. Immer wieder sei es in den vergangenen Jahren dazu gekommen, sagte Bartscht, dass diese Gruppen in geschützten Gebieten große Schäden verursachten. „An diesen Tagen sind viele Ausflügler betrunken und mit lauter Musik unterwegs, sie verhalten sich leider alles andere als rücksichtsvoll.“ Regelmäßig erreichten ihn und seine Kollegen Anzeigen und Fotos von zerstörten Landschaften. So seien in einem Fall Nistplätze des geschützten Eisvogels mit Flaschen verstopft gewesen, was den Lebensraum des Vogels langfristig zerstört habe.
Vorbild für die Regelung ist die Paddelverordnung, die bereits seit 2002 im benachbarten Landkreis Harburg für das Befahren der Luhe gilt. Bis auf wenige Beschwerden von Anwohner im Bereich der Ein- und Ausstiegsstellen habe man durchweg positive Erfahrungen damit gemacht, sagt Landkreissprecher Bernhard Frosdorfer. Dies sei vor allem den Bootsverleihern zu verdanken, die ihre Kunden stets auf die Regeln hinweisen. Da der Austausch zwischen Verleihern, Gemeinden, Samtgemeinden und Anliegern sehr gut funktioniere, könne bei Verstößen gegen die Regelungen schnell eingegriffen werden. Davon unabhängige Kontrollen werden nicht durchgeführt. Die Paddelverordnung sieht vor, Verstöße mit Geldbußen zu ahnden.
Im Landkreis Lüneburg übernehmen, so der Plan, die Landschaftswarte die Kontrolle. „Die sind in erster Linie im Einsatz, um Menschen über geschützte Pflanzen und Tiere aufzuklären, nehmen aber auch Regelverstöße auf“, sagt Landkreissprecherin Urte Modlich. Vor allem aber werde Kanufahrer, die gegen die Regeln verstoßen, der Zugang zu den Gewässern erschwert. „Die meisten Ausflügler beziehen ihre Boote über Kanu-Verleiher, die diese dann nicht mehr zur Verfügung stellen.“
Matthias Schrenk von Heide-Kanu ist einer dieser Verleiher, er vermietet Boote für Touren auf Ilmenau, Luhe und Lopau. Ein besserer Schutz für die Flüsse sei sinnvoll, sagt er. „Wenn es um das Wohl der Natur geht, sind wir eigentlich mit allem einverstanden.“ Die angestrebte Verordnung ist aus seiner Sicht jedoch nicht zu Ende gedacht. „Im Gegensatz zu Himmelfahrt sind an Pfingsten kaum junge Gruppen unterwegs, sondern zum Beispiel viele Familien“, sagt Schrenk. „Es ist total blöd, wenn die das auch trifft.“
Tatsächlich sei es ein großes Problem, dass größere Gruppen sich rücksichtslos verhielten, meint der Vermieter. Deswegen die Touren an wenigen Tagen zu verbieten, sei jedoch kaum sinnvoll für den Umweltschutz. Er hätte sich eine andere Lösung gewünscht. „Tatsächlich ist es an Himmelfahrt am schlimmsten. Aber diese betrunkenen Gruppen sind mittlerweile den ganzen Sommer über unterwegs. Und man kann sie an keinem Tag gebrauchen“, sagt Schrenk. „Der Landkreis sollte den Alkoholgenuss auf dem Wasser generell verbieten. Und das dann auch konsequent kontrollieren.“
Verleiher fordert Alkoholverbot auf den Flüssen
Bisher könnten sie als Verleiher immer nur an die Kanufahrer appellieren, sich vernünftig zu verhalten. Er gebe vor jeder Fahrt eine gründliche Einweisung, an Sonnabenden besonders ausführlich, sagt Schrenk. „Dazu gehört auch, dass man nicht betrunken Kanu fährt.“ Für eine gewisse Kontrolle müsse bei großen Gruppen mittlerweile für jedes Kanu ein Bootsführer bestimmt werden, der Namen und Adresse hinterlässt. Zudem hat bei den Verleihern in der Region jedes Boot eine Nummer. Beobachtet jemand rücksichtsloses Verhalten, kann so genau nachvollzogen werden, um welches Boot es sich handelt. Angesichts der Probleme hält er die Pläne des Landkreises für wenig hilfreich. „Ich bin für ein Alkoholverbot. Wenn das richtig durchgezogen wird, dann trinkt auch keiner mehr“, sagt Schrenk. „Und dann wäre die Ilmenau ein richtig schönes Juwel für all die Leute, die keine Lust auf die Betrunkenen haben.“
Dass die neue Regelung nicht nur rücksichtslose Partypaddler, sondern auch die besonnenen Ausflügler trifft, weiß auch Fachdienstleiter Bartscht. Dennoch seien die neuen Regeln nicht zu vermeiden. Jahrelange Informationskampagnen, die auf die Sensibilisieren der Ausflügler zielten, hätten keinen Erfolg gebracht. Die Verordnung gilt für das gesamte Kreisgebiet, allerdings nicht für das Gebiet der Stadt Lüneburg. Im nächsten Schritt folgt nun ein Beteiligungsverfahren. Eine Entscheidung über den neuen Entwurf trifft der Kreistag im Mai – kurz vor Himmelfahrt.