Ehestorf. Verdacht auf Vogelgrippe-Ausbruch im Freilichtmuseum Kiekeberg. Besucher müssen draußen bleiben. Institut untersucht Proben.

Dringender Verdacht auf Ausbruch der Vogelgrippe im Freilichtmuseum am Kiekeberg: Betroffen sind die insgesamt rund 50 Enten, Gänse und Hühner, die das Museum hält. Das Veterinäramt des Landkreises Harburg nimmt den Verdacht sehr ernst und hat in enger Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium und dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebenssicherheit umfangreiche Schritte eingeleitet, um den Ausbruch einzudämmen. Nachdem das LAVES dem Kreisveterinäramt am Mittwoch mitgeteilt hat, dass eingeschickte Proben positiv auf das H5-Virus getestet worden sind, wurde sofort die Sperrung der Tierhaltung und die Schließung des Freilichtmuseums angeordnet.

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) ermittelt voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages per Sequenzierung, welcher Virus-Subtyp vorliegt. Um eine Ausbreitung auf weitere Geflügelbetriebe in der Region zu unterbinden, wurden zunächst strenge Desinfektions- und Hygienemaßnahmen angeordnet. Der Kiekeberg muss bis auf weiteres geschlossen bleiben, wie die Kreisverwaltung mitteilt.

Freilichtmuseum Kiekberg: Müssen beliebte Museumstiere getötet werden?

Voraussichtlich am heutigen Donnerstag wird entschieden, ob die Enten, Gänse und Hühner des Freilichtmuseums getötet werden müssen. Was zur Tierseuchenbekämpfung nötig ist, wird dabei wesentlich davon abhängen, welchen Virussubtyp das FLI feststellt. Möglich sind die Einrichtung einer Schutz- (drei Kilometer Radius) und einer Überwachungszone (zehn Kilometer Radius) um das Freilichtmuseum sowie eine Stallpflicht für Geflügel im gesamten oder in Teilen des Landkreises Harburg.

Der Landkreis wird die Öffentlichkeit fortlaufend zu den getroffenen und geplanten Maßnahmen informieren. Der Veterinärdienst ruft angesichts des Verdachtsfalls alle Geflügelhalter – auch Kleinstbetriebe und Hobbyhalter – ausdrücklich dazu auf, Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und sich auf eine mögliche Stallpflicht für Geflügel vorzubereiten.

Vogelgrippe-Verdacht: Halterinnen und Halter sollten Schutzkleidung tragen

Hausgeflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert und getränkt werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für Tränken genutzt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Halterinnen und Halter sollten Schutzkleidung tragen und ihre Schuhe desinfizieren. Zudem sollten Geflügelhalter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – ihr Geflügel genau auf Auffälligkeiten beobachten und Krankheits- oder Todesfälle vom behandelnden Tierarzt abklären lassen sowie dem Veterinäramt des Landkreises mitteilen (Telefon: 04171/69 34 66, tiergesundheit@lkharburg.de). Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden und die Tierbestände bei der Tierseuchenkasse registrieren.

Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden. Wer ein verendetes Tier findet, darf es keinesfalls mit bloßen Händen anfassen. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden. Wer tote Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Haubentaucher, Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner oder Uferschnepfen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt melden und zwar per E-Mail unter tiergesundheit@lkharburg.de oder telefonisch unter 04171/ 693 466.