Landkreis Harburg/Lüneburg. Noch nie gab es im Landkreis so viele E-Autos. Warum der Kreis bei der Zahl der Zapfsäulen zu den schwächsten in Deutschland gehört.
Die Elektromobilität in den Landkreisen Harburg und Lüneburg nimmt weiter Fahrt auf. Zum 1. Januar 2023 waren in der KFZ-Zulassungsstelle Lüneburg insgesamt 6703 E- und Hybridautos zugelassen. Das sind rund 2200 Fahrzeuge mehr als noch ein Jahr zuvor. Auch im Landkreis Harburg steigen die Zulassungszahlen elektrisch betriebener Fahrzeuge weiter deutlich an.
Neuzulassung von E-Autos steigt im Landkreis Harburg massiv an
Dort wurden allein in den vergangenen zwölf Monaten 3843 reine Elektrofahrzeuge neu zugelassen. 2021 lag die Zahl bei 2457 Neuzulassungen, 2021 waren es 1263. Damit gehört der Landkreis Harburg bei der Zulassungsquote von E-Autos zu den Spitzenreitern in Deutschland.
„Im Landkreis Harburg sind und werden überdurchschnittlich viele E-Fahrzeuge neu zugelassen“, bestätigt Andres Wulfes, Sprecher des Landkreises Harburg. Bei der Ausstattung mit Zapfsäulen aber schneidet die Region deutlich schlechter ab als andere Kommunen in Deutschland. Gemäß einer Auswertung des Verbandes der Automobilindustrie vom April 2022 belegt der Landkreis Harburg mit 114 Ladesäulen Platz 363 von 399 Kommunen. Demnach kommt auf 37 E-Autos ein Ladepunkt (wir berichteten).
Kreis Harburg hat neue Ladestationen in Betrieb genommen
Inzwischen hat sich die Zahl der Ladepunkte im Kreis Harburg zwar auf 134 erhöht, von denen 44 Schnellladepunkte sind (Stand: 1. November 2022). Doch angesichts der hohen Zahl an Neuzulassungen gehört der Landkreis weiter zu den schwächsten Regionen in Deutschland.
Das aber sei kein landkreisspezifisches Problem, betont Kreissprecher Andres Wulfes. „Der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur hält mit dem Wachstum bei den E-Fahrzeugen bundesweit nicht Schritt, obgleich es dazu zahlreiche Förderprogramme von Bund und Ländern gibt.“
Zuständigkeiten für Ausbau von Infrastruktur sind offen
Grundsätzlich gebe es beim Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland derzeit das Problem, dass viele Punkte noch nicht klar geregelt seien. Etwa die Zuständigkeiten. So sei etwa die Rolle der Kommunen oder der Landkreise unklar, die ja nicht für den Ausbau der Ladeinfrastruktur zuständig seien – ebenso wenig wie die von Bund, Land, Energieversorgern oder Tankstellenbetreibern. Zudem gehe es aber auch um die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Integration der Ladeinfrastruktur in die Stromnetze und weitere offene Themen.
Über die virtuelle Energieagentur informiert der Landkreis Harburg Nutzer von E-Autos über die Standorte der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur. Darüber hinaus steht die Verwaltung derzeit im Austausch mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, um ein kreisweites Ladeinfrastrukturkonzept zu erstellen. Das Konzept soll dazu dienen, zusätzliche Anreize zum Ausbau der Ladeinfrastruktur zu bieten. Es soll im Herbst vorliegen.
Geringer Bedarf an öffentlich zugänglichen Ladepunkten?
Laut Kreisverwaltung stelle sich die Dringlichkeit zum Ausbau von öffentlichen Ladesäulen im ländlichen Raum allerdings anders dar als in Städten und Kommunen mit Mehrfamilienhausbebauung und einem hohen Anteil an Mietwohnungen.
Denn auf dem Land laden Besitzer von E-Fahrzeugen diese in der Regel mit eigener Ladeinfrastruktur am eigenen Einfamilienhaus auf. Das bestätigt die Studie „Elektromobilität in der Region Lüneburg“, die gemeinsam im Auftrag von 18 LEADER- und ILE-Regionen und allen elf Landkreisen aus der Region Lüneburg entstanden ist und 2018 veröffentlicht wurde. Der Studie nach leben 63 Prozent der Wohnbevölkerung in der Region Lüneburg im Eigenheim und verfügen daher über Lademöglichkeiten zu Hause.
Kommunen wie auch Unternehmen sind dennoch gefordert, beim Ausbau von Ladeinfrastruktur tätig zu werden. Laut Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz muss für neu erbaute Nichtwohngebäude ab sieben im oder am Gebäude befindlichen Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
Bei umfangreichen Renovierungen von Nichtwohngebäuden muss ab elf Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Nichtwohnbauten im Bestand, die über mindestens 21 Stellplätze in oder am Gebäude verfügen, müssen von ihrem Eigentümer nach dem 1. Januar 2025 jeweils mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden.
Ab 2030 mehr als 14.000 E-Autos im Kreis Lüneburg unterwegs
Um Elektromobilität und deren Infrastruktur besser planen zu können, hat die Hansestadt Lüneburg und der zugehörige Landkreis ein Gutachterbüro damit beauftragt, ein Kommunales Elektromobilitätskonzept für die Region zu erstellen. Deren Prognose lautet: Ab 2030 werden mehr als 14.000 Elektroautos im Landkreis Lüneburg unterwegs sein. Dazu werden schätzungsweise um die 400 Ladepunkte benötigt.
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Für das Ziel Klimaneutralität ist 2030 ist zudem der Wechsel von fossilen Brennstoffen zu regenerativer Energie ein weiterer Schritt. „Durch den Umstieg auf Elektromobilität kann der Verkehr zukünftig umweltfreundlicher gestaltet werden“, sagt Janna Hoveida, Fachdienstleitung für Kreisentwicklung, Wirtschaft und Klimaschutz. „Wichtig ist hierbei, auf Strom aus erneuerbaren Energien zu achten.“
Die Gutachter werteten auch kommunale Fahrtenbücher aus und untersuchten Streckenlängen und -ziele. Das Ergebnis: Schätzungsweise könnten 90 Prozent aller dienstlichen Fahrten mit Elektroautos zurückgelegt werden.
Hier sieht sich die Kreisverwaltung Lüneburg auf einem guten Weg. Von den insgesamt 25 Dienstfahrzeugen sind vier vollelektrisch und zwei Plug-in-Hybride. Von den 16 Fahrzeugen im Fuhrpark des Landkreises Harburg sind drei vollelektrisch und zwei hybrid.