Hamburg. Gegner der Neubaustrecke werfen der Deutschen Bahn vor, sich nicht an gesetzliche Vorgaben gehalten zu haben.

Auf welcher Grundlage plant die Deutsche Bahn den Neu- beziehungsweise Ausbau der Bahnstrecke Hamburg–Hannover? Diese Frage hat der Projektbeirat Alpha-E, ein vehementer Gegner einer möglichen Neubaustrecke entlang der Autobahn 7, dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes gestellt.

„Von dort erhielten wir die Auskunft, dass es keinen schriftlichen Auftrag aus dem Bundesministerium gebe“, sagten Peter Dörsam und Joachim Partzsch, Sprecher des Projektbeirates. Dafür bekamen sie einen Planungsauftrag, der auf den September 2017 datiert ist, vom Eisenbahnbundesamt zugeschickt.

Neubaustrecke Hamburg–Hannover: Planung nicht nach gesetzlichen Vorgaben?

Es handle sich dabei um eine Beauftragung der entsprechenden Planungsabteilung der DB Netz AG durch die Zentrale der DB Netz AG. Diese Beauftragung sei in Abstimmung mit dem Eisenbahnbundesamt erfolgt.

Aus diesem Dokument ergebe sich keine Legitimation für eine Planung einer bestandsfernen Trasse, wie es aktuelle Planungen der Bahn entlang der Autobahn 7 vorsehen. „Wir sind erschrocken darüber, dass sich die DB Netz AG von Anfang an nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat. Darüber hinaus wurden sogar Vorplanungen für bestandsferne Strecken erstellt, die gar nicht beauftragt wurden“, sagten die beiden Sprecher.

Die Untersuchungsergebnisse aller vier Vorplanungsstrecken liegen, wie berichtet, derzeit im Berliner Verkehrsministerium. Bei der Ausarbeitung fehlt aber bisher eine Empfehlung der Deutschen Bahn für eine Vorzugsvariante.