Harburg/Lüneburg/Stade. Ab Mittwoch gilt die 2G-plus-Regel. Angebot an Testzentren im Landkreis Harburg wird ausgebaut. Weihnachtsmarkt-Absage am Abend.

Angesichts der Corona-Inzidenz und der Hospitalisierungszahlen über den Schwellenwerten gilt von diesem Mittwoch, 1. Dezember, an die Warnstufe 2 und damit die 2G-plus-Regel in den Landkreisen Harburg, Stade und Lüneburg. Bestimmte Bereiche sind damit nur noch für Personen zugänglich, die vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind und, das ist neu, zusätzlich einen aktuellen negativen Test vorlegen können.

Das haben die Landkreise am Dienstag in einer Allgemeinverfügung festgestellt. Sie folgen damit den Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren sind von der 2G-plus-Regel ausgenommen.

Sieben weitere Testzentren öffnen allein im Landkreis Harburg

Zeitgleich mit den Einschränkungen weitet der Landkreis Harburg sein Angebot an Testzentren in der Region aus. Zu den 15 bestehenden Einrichtungen kommen sieben weitere Anbieter hinzu, bestätigt Landkreis-Sprecher Andres Wulfes auf Abendblatt-Anfrage. „Bereits am heutigen Mittwoch öffnet das erste der sieben Testzentren im Küsterhaus in Marschacht“, sagte Wulfes. Weitere sollen in Hittfeld auf dem Matthiesparkplatz, in Winsen Auf der Bleiche, in Hollenstedt in der Gewerbestraße 16, in Salzhausen in der Alten Baumschule 2, in Neu Wulmstorf in der Bahnhofstraße 64 und in Rosengarten im Schützenhaus Westerhof folgen. Getestet wird zudem in vielen Apotheken und Arztpraxen.

„Die Nachfrage ist schon jetzt riesig“, sagt Sonja Schleutker-Franke von den Johannitern, die mit drei Testzentren in Hanstedt, Salzhausen und Buchholz vertreten sind. „Wir sind total ausgebucht, suchen derzeit weiteres Personal, damit wir unsere Öffnungszeiten ausdehnen können.“ Die Tests sind kostenlos und in vielen Bereichen nun wieder Pflicht, egal ob die Besucher geimpft oder genesen sind.

Restaurantbetreiber sehen Verschärfung mit großer Sorge

So gilt die 2G-plus-Regel unter anderem für Veranstaltungen und Zusammenkünfte, aber auch private Feiern von mehr als 15 Personen in geschlossenen Räumen sowie für den gesamten Innenbereich der Gastronomie. Für den Außenbereich wird die 2G-Regel in Kraft gesetzt. Dort dürfen damit nur Genesene und Geimpfte noch bewirtet werden, die dafür aber keinen zusätzlichen Test benötigen. Bei der Beherbergung in Hotel und Pensionen muss ein Test bei der Anreise und weitere Tests zweimal wöchentlich vorgelegt werden.

Die Restaurantbetreiber sehen die verschärften Corona-Regelungen mit großer Sorge. „Wir haben schon jetzt jede Menge Stornierungen“, sagt Jürgen Niehoff vom Bezirksverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). „Die Gäste sagen ab, weil sie keinen Termin im Testzentrum bekommen können.“ Für das Weihnachtsgeschäft befürchtet Niehoff das Schlimmste, sollte sich die Situation weiter verschärfen. „Wenn die Testzentren über die Feiertage schließen, werden wir wohl auch dicht machen und etlichen Gästen absagen müssen.“ Es sei für die Gastronomie schlichtweg nicht leistbar, alle Gäste vor Ort zu testen.

Auch auf den Weihnachtsmärkten in Niedersachsen greift von heute an die 2G-plus-Regel. Die aktuellen negativen Tests, die alle Besucher nun zusätzlich vorlegen müssen, bedeuten einen erheblichen Mehraufwand. In einigen Städten, wie zum Beispiel Göttingen, wurden die Weihnachtsmärkte daher bereits abgesagt.

Schausteller bauen in Lüneburg ihre Marktstände ab

Verwirrung in Lüneburg: Wir halten an der Tradition fest, hieß es am Dienstag erst. Der Weihnachtsmarkt auf dem Platz vor dem historischen Rathaus werde auch unter den neuen Bedingungen stattfinden, sagte eine Sprecherin der Stadt dem Abendblatt am Mittag. Einige Stunden später folgte die überraschende Absage. Die Schausteller hätten der Stadt mitgeteilt, dass sich das Geschäft für sie unter den neuen Bedingungen nicht mehr lohnt. „Sie werden ihre Stände bereits heute nicht mehr öffnen und bis Freitag den zentralen Markt vor dem Rathaus abbauen“, so die Stadt.

Für die kleinen privaten Märkte, die mehrere Hotels und Restaurants in Lüneburg anbieten, gilt die verschärfte Regel allerdings nicht. „Diese Märkte werden als Außengastronomie bewertet“, bestätigt eine Sprecherin des Landkreises. Es stehe jedoch jedem Gastronom frei, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und von den Besuchenden einen Test zu verlangen. Einige Gastronomen nutzen für ihre Märkte nicht nur eigene Flächen, zum Beispiel im Hinterhof, sondern auch Straßenflächen. Da in der Lüneburger Innenstadt derzeit aber eine Maskenpflicht besteht, gilt diese auch in diesen Bereichen. Zudem müssen alle Gastronomen ein Hygienekonzept entwickeln, eine Genehmigung ist hierfür jedoch nicht erforderlich.

Landkreis Harburg meldet deutlich höhere Corona-Inzidenz

Die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen liegt in den Landkreisen Lüneburg und Harburg seit mehr als fünf Werktagen über 100. Im Landkreis Stade sieht es ähnlich aus. Der Landkreis Harburg gab am Dienstagnachmittag als Inzidenz 185,1 bekannt. Die Zahl der gemeldeten Neuerkrankungen wird dann ans RKI gemeldete, die dies in ihrer morgen veröffentlichen Statistik ausweist. Der Wert liegt deutlich höher als in den vergangenen Tagen. Am Montag war er noch bei 168. Zudem überstieg die Zahl der registrierten Corona-Fälle erstmals die 10.000-Marke. 10.070 sind es nunmehr, 9.281 davon gelten als genesen

Zudem liegt die landesweite Hospitalisierungsrate, die die Neuaufnahmen von Covid-Patientinnen und -Patienten in den niedersächsischen Krankenhäusern pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage abbildet, seit mehr als fünf Werktagen über dem Grenzwert sechs. Das machte eine Verschärfung der Maßnahmen nötig.

Diese Bereiche sind von der 2G-plus-Regel betroffen

Von der 2G-plus-Regel sind folgende Bereiche betroffen: Sie gilt für Körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik und Massage, für den Besuch eines Kinos, des Theaters, einer Kultureinrichtung, des Zoos, eines Freizeitparks. Wobei hier immer der Innenbereich gemeint ist. Im Außenbereich gilt jetzt die 2G-Regel. Die umfasst nun auch Sportplätze. Wer nicht geimpft ist, kann kein Fußballspiel mehr besuchen.

In geschlossenen Räumen von Sportanlagen wie Kursräumen oder Turnhallen sowie generell in Duschen/Umkleiden gilt damit jetzt 2G plus – auch für die Zuschauenden der Bundesligavolleyballer der SVG Lüneburg in der neuen LHK Arena. Diese Regelung umfasst auch Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und Saunen. Für Weihnachtsmärkte, Nutzung von Fahrgeschäften, Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars ist für Geimpfte und Genesene nun ebenfalls ein aktueller Test erforderlich. Ungeimpfte haben hier keinen Zutritt mehr, ob mit oder ohne Test.

In allen Bereichen mit 2G-plus-Regelung mit Maskenpflicht ist nur eine FFP2-Maske zulässig. Als Testnachweis ist ein negativer PCR-Test, der 48 Stunden lang gültig ist, oder ein negativer PoC-Test (Schnelltest) mit 24-stündiger Gültigkeit („Bürgertest“) zulässig. Möglich bleibt auch ein Schnelltest unter Aufsicht vor Ort.

Eine Übersicht über die Test-Möglichkeiten im Landkreis Harburg findet sich unter schnelltest.landkreis-harburg.de. Eine Übersicht über die gültigen Regeln steht im Internet unter landkreis-harburg.de/corona-regeln. Die zentrale Corona-Hotline des Landes Niedersachsen, die Fragen zur Corona-Verordnung beantwortet, ist montags bis freitags von 9 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0511/120 60 00 zu erreichen.