Landkreis Harburg. Schnelltests sind jetzt mit Kosten verbunden. Wo und wie es noch Möglichkeiten im Landkreis Harburg gibt, welche Zentren schließen

Am Montag greifen die neuen Regelungen in Bezug auf die Corona-Schnelltests. Die sind vom 11. Oktober an nun mit Kosten verbunden. Und das hat Folgen. Zum einen natürlich für die Nutzer, zum anderen aber auch für die Betreiber. Einige schließen ihre Standorte, weil sie eine sinkende Nachfrage und damit eine fehlende Rentabilität fürchten.

Im Landkreis Harburg hat beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz bereits angekündigt, dass sie das von ihnen betriebene Corona-Testzentrum auf der Bleiche schließen werden. Am Sonntag wird es das letzte Mal seine Türen öffnen. Wer in Winsen nun einen Schnelltest machen möchte, kann dies beispielsweise in der Luhe-Apotheke in der Bahnhofstraße sowie der Markt-Apotheke im Gesundheitszentrum, Marktstraße 4.

"Nicht wirtschaftlich mehr zu betreiben": DRK zur Schließung des Testzentrums in Winsen

Eine allgemein gesunkene Nachfrage sowie die Diskussion um ein „2-G-Modell“ ließen nicht erwarten, dass ein Testzentrum wie auf der Winsener Bleiche überhaupt noch wirtschaftlich zu betreiben sei, heißt es in einer Stellungnahme des DRK dazu. Im März war das Testzentrum in Winsen an den Start gegangen. „Nun sind wir einen Schritt weiter und viele Menschen sind geimpft. Auch wenn die Pandemie noch nicht vorbei ist, können wir uns nun alle wieder mehr auf unsere eigentlichen Aufgaben konzentrieren“, hofft Timo Reymers vom DRK Harburg.

Auch die Harburger Kreisverwaltung weist in einer Mitteilung auf die Neuregelung hin. Ungeimpfte Personen, die Corona-Schnelltests benötigten, müssten diese in Apotheken, Arztpraxen und Schnelltestzentren im Landkreis Harburg dann grundsätzlich selbst bezahlen. Je nach Anbieter würden dann zwischen zehn und 20 Euro für den Test fällig, schätzt die Verwaltung. Sie weist aber auch daraufhin, dass es Ausnahmen gibt.

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Und zwar für Personen, die sich beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, Personengruppen, für die es derzeit noch keine Impfempfehlung der STIKO besteht oder für die es keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Kostenfreie Schnelltests gibt es demnach weiterhin für unter 12-Jährige oder für Schwangere sowie Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut genannten Impfstoffen erfolgt ist. Auch Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen teilnehmen, sind ausgenommen. Allerdings sind diese Gruppen verpflichtet, einen entsprechenden Nachweise zu erbringen. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss zum Beispiel ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Schwangere werden gebeten den Mutterpass mitzubringen.

Fällt ein Schnelltest positiv aus, wird anschließend ein PCR-Test veranlasst. Ist auch dieser positiv auf das Corona-Virus greifen die neuen Quarantäneregeln des Landes Niedersachsen, die in der sogenannten niedersächsischen Corona-Absonderungsverordnung zu finden sind.

Mitarbeitende der Stabsstelle Pandemie Kontakt zu der Betroffenen auf

So nehmen im Landkreis Harburg dann die Mitarbeitenden der Stabsstelle Pandemie Kontakt zu der Betroffenen auf, klären sie über die Quarantäne auf und überprüfen den Gesundheitszustand. Zudem wird eine detaillierte Übersicht der engen Kontakten angefordert. Dabei geht es um alle Kontakte, die länger als zehn Minuten andauerten. Sobald der Personenkreis ermittelt wurde, spricht die Stabsstelle Pandemie für die engen Kontaktpersonen eine Quarantäne von zehn Tagen aus.

Neu ist, dass sich die Quarantäne nun aber nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test und nach sieben Tagen mit einem negativen Corona-Schnelltest beenden lässt. Der Nachweis muss an die Stabsstelle Pandemie 53@lkharburg.de gesendet werden. Die Quarantäne endet, sobald das negative Testergebnis bei der Stabsstelle Pandemie vorliegt. Es bedarf keiner schriftlichen oder telefonischen Entlassung durch die Stabsstelle Pandemie. Ansonsten läuft die Quarantäne laut Kreisverwaltung bei nicht Infizierten nach zehn Tagen automatisch aus.

Außerdem sind positiv Getestete dazu verpflichtet, sich nach den neuen Regeln unverzüglich in häusliche Isolation zu begeben. Sie sind außerdem verpflichtet, das Testergebnis direkt an die Stabsstelle Pandemie des Landkreises Harburg zu melden und einen PCR-Test zur Abklärung vornehmen zu lassen.SchülerInnen können eine durch die Stabsstelle angeordnete Quarantäne nun landesweit grundsätzlich bereits nach fünf Tagen mit einem negativen Antigenschnelltest beenden. Die Tests können bei den Testzentren im Landkreis oder den Hausärzten durchgeführt werden.

Bundeswehr hilft bei Kontaktnachverfolgung im Landkreis Harburg

Der Landkreis Harburg erhält bei der Kontaktnachverfolgung zudem erneut Amtshilfe von der Bundeswehr. Das hat die Kreisverwaltung in einer Mitteilung veröffentlicht. Demnach unterstützen vier Angehörige des Aufklärungslehrbataillons 3 Lüneburg die Stabsstelle Pandemie der Kreisverwaltung Landkreis Harburg bei der Kontaktermittlung und -nachverfolgung. Im Einsatz sind die Aufklärer aus Lüneburg sonst „Auge am Gegner“ für ihren Truppenführer. Nun heißt ihr Gegner Corona, wie es in der Mittelung heißt.

Landrat Rainer Rempe begrüßte die vier Soldaten gemeinsam mit Oberstleutnant Jürgen Meinberg persönlich. „Die Soldaten und Ehrenamtlichen leisten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie auf dem Weg hin zu immer mehr Normalität – dafür bin ich sehr dankbar“, sagte Landrat Rainer Rempe über die Verstärkung durch die Lüneburger Aufklärer. Die Ermittlung von Kontaktpersonen sei gerade in dieser Pandemiephase mit einem hohen Aufwand verbunden. Viele Infizierte hätten Dutzende von Kontakten, die ausfindig gemacht und benachrichtigt werden müssten.

Eine Übersicht über die Schnellteststandorte im Landkreis Harburg findet sich unter schnelltest. landkreis-harburg.de. Die Stabsstelle Pandemie in Harburg ist unter 04171/69 33 72 oder per E-Mail schnelltest@lkharburg.de erreichbar.