Glüsingen/Winsen. Der Landkreis Harburg ordnet eine Reduzierung des Tierbestands an. Günter Garbers spricht weiter von einer Intrige gegen ihn.

Die Geschehnisse rund um den „Lebenshof am Mühlenbach“, einen Gnadenhof für Rinder, Schafe und Schweine am Rand von Glüsingen, nehmen eine neue Wendung: Der Landkreis Harburg hat den Hausherren des Hofes, Günter Garbers, aufgefordert, einen nicht unerheblichen Teil seiner Tiere in andere Hände zu geben.

Am Montag hatten Mitarbeiter des Kreisveterinäramts auf eine Anzeige des Hamburger Tierschutzvereins hin Garbers’ Weide untersucht und dort mehrere Schafskadaver aus Erdlöchern ausgegraben. Das Vergraben so genannter „Fallltiere“ – das sind Tiere, die ohne Fremdeinwirkung sterben – ist unzulässig. Solche Tiere müssen aus Seuchenschutzgründen in einer Beseitigungsanlage verarbeitet werden. Garbers bestreitet, die Schafe dort vergraben zu haben.

Gnadenhof-Schäfer sieht sich als Opfer einer Intrige

Er sieht sich als Opfer einer Intrige. Auch Gerd Weißmann, Mitglied des Vereins Lebenshof, sieht Ungereimtheiten. „Es ist unverständlich, wieso die vergrabenen Tiere ohne eine gründliche Untersuchung vom Abdecker entsorgt wurden! Somit ist ein Nachweis über die Herkunft der Tiere nicht mehr möglich“, sagt er.

„Die gefundenen Ohrmarken ließen sich täuschend echt an den Tieren anbringen. Nur durch eine genetische Untersuchung der toten Tiere hätte sich eine gesicherte Herkunft der Tiere feststellen lassen.“

Landkreis: Schäfer muss alle Rinder und Hälfte der Schafe abgeben

Für forensische Untersuchungen seien die Tiere schon zu verwest gewesen, sagt Bernhard Frosdorfer, Pressesprecher des Landkreises Harburg. Außerdem habe man auch in der Vergangenheit Ordnungsverstöße auf dem Hof festgestellt. „Wir haben Herrn Garbers eine Aufforderung zukommen lassen, nach der er alle drei Rinder und ungefähr die Hälfte seiner Schafe in andere Hände geben soll“, sagt Frosdorfer.

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„Er hat nun eine Woche Zeit sich zu äußern und zwei Wochen, um der Aufforderung nachzukommen. Herr Garbers kann vor Gericht gehen, das setzt die Anordnung zunächst jedoch nicht außer Kraft.“

"Wir haben Respekt vor Herrn Garbers' Werk auf dem Gnadenhof"

Landkreis-Sprecher Frosdorfer betont, das die Tiere nicht getötet werden, auch wenn Garbers sie nicht selbst weggibt, sondern das Veterinäramt sie abholt. In diesem Fall würde der Kreis die Tiere anderswo unterbringen.

„Wir haben Respekt vor Herrn Garbers’ Werk auf dem Gnadenhof in Glüsingen“, sagt er. „Die Anordnung erfolgt, damit er seine Arbeit in einem ordentlichen Rahmen weiter führen kann.“