Elstorf. Gutachter und Planer der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr stellten vor Ort in Elstorf im Schützenhaus die Vorzugsvariante vor.
Wo könnten Bauernhöfe besonders betroffen sein, wo Wohngebiete, wo kommen seltene Tierarten vor oder welcher Trassenverlauf bringt die höchste Entlastung? Mit solchen Fragen haben sich in den vergangenen Monaten Gutachter und Planer der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beschäftigt, um für die geplante Ortsumgehung von Elstorf die möglichst beste Variante zu finden.
Am Mittwochnachmittag nun stellten sie vor Ort in Elstorf im Schützenhaus die Vorzugsvariante vor, mit der nun weiter geplant werden soll und die westlich von Elstorf verläuft. Zwei markante Bauwerke dürften dabei besondere Aufmerksamkeit gefunden haben: Zum einen soll die Bundesstraße 3 als B 3 Neu zwischen Elstorf und Ardestorf künftig in einem gut zwei Kilometer langen und bis zu acht Meter tiefen, trogartigen Einschnitt verlaufen.
Wohngebietsausweisung bleibt rechtlich möglich
Zwischen beiden Orten würde man die Straße dann so gut wie gar nicht sehen, sagte Dirk Möller, der den Lüneburger Geschäftsbereich der Landesbehörde leitet, die federführend bei der Planung ist. Mit diesem Kniff soll vor allem die Lärmbelastung sinken: So seien nur eine Handvoll von Häusern von einer etwas höheren Belastung betroffen, die für Mischgebiete aber noch zulässig sei und nachts im Bereich normaler Unterhaltungen liege. Auch die von Neu Wulmstorf mit einem neuen Flächennutzungsplan geplante, weitere Wohngebietsausweisung dort wäre den Planern zufolge mit dieser Variante rechtlich möglich.
Eine weitere Besonderheit dieser Variante findet sich auch nahe dem Anknüpfungspunkt an die B 73 bei Neu Wulmstorf. Dort im Ketzendorfer Forst verläuft die Straße auf einem etwa fünf Meter hohen Damm. Eine gut 80 Meter lange Brücke soll dort Tieren wie Rehen, Kröten aber auch Fledermäusen die Möglichkeit geben, die Straße zu unterqueren.
Sechs Kilometer lang ist die Vorzugstrasse
Etwa sechs Kilometer lang ist diese Vorzugstrasse, die Elstorf als dann dreispurige Bundesstraße deutlich vom Durchgangsverkehr entlasten soll – vor allem mit Blick auf die A 26, die in zwei Jahren auch bis Neu Wulmstorf fertig gebaut sein wird.
Die B 3 wird spätestens dann zu einer Verbindungsstraße zwischen A 26 und A 1 bei Rade sein. Schon jetzt aber fahren täglich rund 15.000 Fahrzeuge durch die enge Ortsdurchfahrt in Elstorf und Schwiederstorf.
Ohne Umgehung würden es dann in einigen Jahren sogar 2000 mehr sein, prognostizierten Verkehrsplaner. Mit der B 3 Neu westlich um Elstorf herum dürften es dann aber knapp 11.000 Pkw und Lkw weniger werden, die sich durch Elstorf quälen müssen, haben die Planer ermittelt.
Diese deutliche Verkehrsentlastung sprach dann wohl auch zunächst für alle sogenannten West-Varianten, zu der eben auch die Vorzugsstrecke zählt. Eine östliche Umfahrung von Elstorf würde, so die Planer, dagegen lediglich eine Entlastung von rund 5000 Fahrzeugen bringen. Drei dieser Westvarianten erreichten dann in der Bewertung aller Fakten die höchsten Punktzahlen, die letztendlich gewählte Vorzugsvariante tangiert schließlich landwirtschaftliche Belange am wenigsten.
21 Fachplaner
Wie genau bewertet wurde, wo seltene Tierarten vorkommen oder wie man sich den genauen Verlauf der Straße vorstellen kann, stellten insgesamt 21 Fachplaner interessierten Bürgern an etlichen großen Schautafeln vor. „Infomarkt“ - so lautete dann auch die offizielle Bezeichnung dieser Veranstaltung, die nur eine etlicher Beteiligungsrunden war.
„Wir haben bei diesem Projekt ein Beteiligungslevel erreicht, das es bei uns so vorher noch nicht gab“, so Geschäftsbereichsleiter Dirk Möller. Man habe dadurch aber auch einen „echten Mehrwert“ erzielen können. So sei die Planung durch Hinweise von Bürgern immer wieder optimiert worden.
Grund für die sehr ausgefeilte Bürgerbeteiligung ist aber auch, dass der Bau der Straße für die Landesregierung eine Art Pilotprojekt ist, um langwierige Straßenbauprojekte künftig schneller planen zu können. Mit einer solchen Beteiligung könnten dann viele Streitfälle schon im Vorfeld geklärt werden – ohne, dass es zu zeitverzögernden Klagen kommt, so die Idee dabei. Der weitere Planungsverlauf sieht nun bis 2025 das eigentliche Genehmigungsverfahren vor. Erst dann – mit dem so genannten Planfeststellungsbeschluss – könnten Bürger gegen das Projekt klagen.