Hamburg/Buchholz. Eine 84 Jahre alte Frau richtete mit ihrem Auto erheblichen Schaden an. Eine Kamera zeichnete die wilde Fahrt in der Waschstraße auf.

Einer Rentnerin, die am Sonnabend bei einem kuriosen Unfall in Hollenstedt (Landkreis Harburg) eine Waschstraße zerstörte, droht der Verlust der Fahrerlaubnis. „Wir werden die zuständige Führerscheinstelle auffordern, die Eignung der Fahrerin zu überprüfen“, sagte Jan Krüger, Sprecher der Polizeiinspektion Harburg.

Der Behörde in Winsen (Luhe) obliegt es dann zu kontrollieren, ob die Frau aufgrund einer akuten Erkrankung oder ihres allgemeinen körperlichen Zustandes in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Dabei kann die Behörde eine Fahrprüfung, aber auch eine ärztliche oder auch medizinisch-psychologische Begutachtung anordnen.

Schaden an Waschstraße beträgt 100.000 Euro

Die 84 Jahre alte Frau war am Sonnabend mit ihrem Hyundai Elantra in eine Waschstraße an der Tostedter Straße gefahren, als sie aus bisher unbekannten Gründen plötzlich Vollgas gab. Dabei riss sie die Portalwaschanlage aus ihrer Verankerung. Anschließend zerstörte sie die Beifahrerseite eines VW Polo, der gerade die Anlage verlassen hatte, fuhr nahezu ungebremst 20 Meter weiter über das Tankstellengelände und einen Bürgersteig auf die vielbefahrende Tostedter Straße, wo sie die rechte Seite eines vorbeifahrenden Ford Focus erfasste. Erst durch diesen Aufprall kam der Hyundai zum Stehen.

Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 100.000 Euro. Eine Person wurde leicht verletzt, weshalb die Polizei ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung einleitete. Die Frau selbst konnte die Unfallstelle nach kurzer Behandlung durch die Sanitäter zu Fuß verlassen, musste sich dabei allerdings auf einen Rollator stützen.

Von Führerscheinentzug sah die Polizei ab

Das Überprüfungsverfahren kann sich ein bis zwei Jahre hinziehen – mit ungewissem Ausgang. Von einem sofortigen Führerscheinentzug sah die Polizei ab. Er wird üblicherweise ausgesprochen, wenn die geistigen oder körperlichen Gebrechen derart groß sind, dass eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer vorliegt.