Hamburg. Kurz nach dem Messerangriff von Brokstedt legte die Justizbehörde ein Bündel an Maßnahmen vor. Doch was ist seitdem geschehen?
Es tut sich offenbar etwas in der Hamburger Justiz: Kurz nach der tödlichen Messerattacke von Brokstedt am 25. Januar, bei der ein 33-Jähriger zwei Menschen tötete und vier schwer verletzte, präsentierte der Hamburger Senat gleich einen ganzen Katalog an Maßnahmen, „um das Risiko solcher Taten für die Zukunft möglichst weitgehend zu minimieren“. So etwa durch eine intensivere Begutachtung gewalttätiger Haftinsassen, bessere Behördenabstimmung und mehr Sicherheit in Zügen. Doch was ist seitdem passiert?
Wie Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) in der Sitzung des Justizausschusses am Donnerstag sagte, habe die Behörde die vergangenen acht Wochen genutzt, um eine „intensive Aufarbeitung“ des Falls Brokstedt vorzunehmen und Sofortmaßnahmen aus dem Katalog umzusetzen. So habe etwa die Überprüfung einer bestimmten Gruppe von insgesamt 168 Untersuchungsgefangenen ergeben, dass sich derzeit insgesamt 19 in Hamburger Haft befinden, mit denen sich die Behörde in sogenannten Fallkonferenzen noch einmal intensiver beschäftigen werde.
Messerangriff von Brokstedt: Behörde setzt bereits Maßnahmen um
Zwei solcher Fallkonferenzen, bei denen sich Justizvollzug, Polizei, Staatsanwaltschaft und Führungsaufsicht über Gefahreneinschätzung und weitere potenzielle Hilfen für die Betroffenen beraten, hätten bereits am 15. und 21. März stattgefunden, so Gallina. Auch die Polizei werde die Liste der 168 Gefangenen in einer „zweiten Sicherheitsschleife“ noch einmal eingehend prüfen. Mit diesem Vorgehen, so die Senatorin, sei Hamburg als bislang einziges Bundesland Vorreiter.
Darüber hinaus habe die Behörde die Haftanstalten dazu veranlasst, sogenannte Wahrnehmungsbögen von Untersuchungs- und Strafgefangenen noch einmal auf bestimmte Äußerungen zu überprüfen, die den Behörden womöglich zu melden sind. Daraufhin, so die Senatorin weiter, seien insgesamt 23 Hinweise nachgemeldet worden, die von den Sicherheitsbehörden anschließend jedoch ergebnislos überprüft worden seien.
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Um den Gefangenen auch Hilfe für die Zeit nach ihrer Entlassung mit Gewaltproblemen bereitzustellen, haben Betroffene zudem die Möglichkeit, die forensische Ambulanz des Universitätsklinikums Eppendorf aufzusuchen. Dies war bisher nur Gefangenen vorbehalten. Über den künftigen Umgang und weitere Unterstützungsmöglichkeiten für psychisch auffällige Untersuchungsgefangene will Gallina beim nächsten Strafvollzugsausschuss gemeinsam mit den Ländern beraten.