Fehmarn. Jetzt können die Bauarbeiten ohne Einschränkungen weitergehen. Am Donnerstag war ein Eilantrag der Stadt Fehmarn abgewiesen worden.
Die Bauarbeiten für den Ostseetunnel zwischen Fehmarn und Dänemark können ohne Einschränkungen weiterlaufen. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte den Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen den Weiterbau am Fehmarnbelt ab. Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Verfahrens sei den Beteiligten zunächst nur den Tenor der Entscheidung zugestellt worden, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Gründe der Entscheidung sollen später folgen.
Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung hatte im Oktober 2021 Klage gegen den Planänderungsbeschluss Schleswig-Holsteins erhoben und Mitte Januar einen Eilantrag gestellt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage wiederherzustellen und Bauarbeiten zu stoppen. Damit hatte das Bündnis keinen Erfolg.
Im Eilantrag der Umweltschützer ging es um geschützte Riffe
Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung waren geschützte Riffe am Ostseegrund. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2020 Klagen gegen den Bau des Tunnels abgewiesen. Ausgeklammert wurden jedoch erst nach Abschluss der Planungen entdeckte Riffe. Dafür sollen Ausgleichsflächen an anderer Stelle geschaffen werden. Daraufhin hatte Schleswig-Holstein den Planfeststellungsbeschluss entsprechend geändert und Ausgleichsflächen eingeplant.
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) hofft, dass die Gegner nach den jüngsten Beschlüssen nun ihren Frieden mit dem Projekt machen. „Damit ist noch einmal eindrucksvoll klargestellt, dass es am Fehmarnbelt jetzt kein Zurück mehr gibt. Die Bauarbeiten können stattfinden. Es gab und gibt keinen Baustopp.“
Auch der Eilantrag der Stadt Fehmarn wurde abgewiesen
Im Streit über das Rettungs- und Notfallkonzept für den geplanten Tunnel hat die Stadt Fehmarn eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies laut Mitteilung vom Donnerstag eine Beschwerde Fehmarns zurück. Die Stadt hatte einen Eilantrag gegen den Baustart der festen Fehmarnbeltquerung gestellt, weil sie das Konzept für die Tunnelsicherheit und dessen Finanzierung für nicht ausreichend hielt. Sie habe allerdings keine Rechtsgrundlage für ihren geforderten Anspruch, entschied das Gericht.
Hintergrund ist demnach, dass die Stadt Fehmarn mit ihrer Freiwilligen Feuerwehr per Gesetz für den Brandschutz in dem Tunnel zwischen Puttgarden und Rødby zuständig ist. Das entsprechende Konzept liege seit März 2021 vor und sei auch mit dem Land und der Feuerwehr abgestimmt worden. Damit die Stadt die Brandschutz-Aufgaben gut erledigen könne, müsse sie selbst für eine entsprechende Ausstattung sorgen, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Geld dafür kommt vom Land.
Fehmarnbelttunnel: OVG weist Beschwerde zurück
Die Stadt hatte ihren Eilantrag nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Planfeststellungsbeschluss eingereicht und sich auf darin enthaltene Ergänzungen einer Auflage zur Tunnelsicherheit bezogen. Das OVG stellte nun klar, dass die Stadt keinen Anspruch darauf hat, dass das zuständige Landesverkehrsministerium in der Sache erneut tätig wird. „Das OVG hat bestätigt, dass das Land alles Erforderliche geregelt hat“, sagte die Sprecherin. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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Der etwa 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an die Insel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Der Absenktunnel soll die Reisezeit zwischen Hamburg und Kopenhagen von bislang fünf auf unter drei Stunden verkürzen. Absenktunnel bestehen aus vorgefertigten Betonteilen, die in einen Graben auf dem Meeresgrund abgesenkt werden.