Kiel/Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Eilantrag eines Aktionsbündnisses erhalten. Wirtschaftsminister Buchholz gab sich gelassen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Planfeststellungsbehörde in Schleswig-Holstein gebeten, vorläufig sicherzustellen, dass bei den Baggerarbeiten für den Fehmarnbelttunnel noch nicht mit Eingriffen in Riffflächen begonnen wird. Grund sei ein in der vergangenen Woche gestellter und noch nicht entschiedener Eilantrag, sagte am Montag ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Sollten gegen die Bitte Hinderungsgründe vorliegen, sei die Behörde wiederum gebeten worden, dies dem Gericht sofort mitzuteilen.

Der milliardenschwere Bau des rund 18,5 Kilometer langen Straßen- und Schienentunnels zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland ist eines der größten Infrastrukturprojekte in der EU. Erst im November 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Weg dafür frei gemacht, indem es Klagen von Fährunternehmen und Umweltschutzverbänden abwies. Dabei konzentriert sich die Bundesrepublik vor allem auf den Ausbau der Verkehrsanbindungen des neuen Tunnels an das vorhandene Straßen- und Schienennetz. Im November 2021 starteten die Bauarbeiten auf deutscher Seite offiziell.

Fehmarnbelttunnel: Buchholz sieht keine "substantielle Veränderung des Projekts"

Das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium hatte im September die Zerstörung der geschützten Riffe auf der Tunneltrasse erlaubt, aber den dänischen Bauherrn Femern A/S verpflichtet, an anderer Stelle in der Ostsee vor Fehmarn neue Riffe anzulegen. Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung reichte gegen diesen Beschluss des Landes Klage und den Eilantrag ein, wie zuerst die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtete.

Demnach beantragte das Bündnis, dass das Ausbaggern des Tunnelgrabens vor Fehmarn im Bereich von geschützten Riffen untersagt werden soll, bis das Gericht über den Eilantrag entschieden hat. Vor der Entscheidung schrieb der zuständige Senat an die Planfeststellungsbehörde, wie der Sprecher in Leipzig sagte. Das Gericht wisse nicht, wie der Stand der Bauarbeiten sei.

Der Wirtschaftsminister von Schleswig-Holstein, Bernd Buchholz (FDP), erklärte dem NDR gegenüber: „Selbst wenn das Aktionsbündnis damit eine Verzögerung des Bauablaufs bewirken sollte - die Klage wird weder eine substanzielle Veränderung des Projekts selbst noch des Zeitplans mit sich bringen.“ Es sei für das Land klar, dass es bis zur Eilentscheidung des Senats keine weiteren Arbeiten in den strittigen Bereichen geben werde. Das Land werde dann eine Regelung zu den Ausgleichsflächen für die Riffe finden. Am Montag wolle das Land mit dem Bauherrn über das weitere Vorgehen beraten.

Bundesverwaltungsgericht hat schon mehrere Klagen abgewiesen

Der milliardenschwere Bau des rund 18,5 Kilometer langen Straßen- und Schienentunnels zwischen Fehmarn sowie der dänischen Insel Lolland ist eines der größten Infrastrukturprojekte in der EU. Dänemark und Deutschland hatten das Vorhaben schon 2014 in einem Staatsvertrag vereinbart, der Tunnel wird von Dänemark gebaut und später betrieben.

Das Projekt ist auf deutscher Seite umstritten. Erst im November vergangenen Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Weg dafür frei gemacht, indem es Klagen von Fährunternehmen sowie Umweltschutzverbänden abwies. Dabei konzentriert sich die Bundesrepublik vor allem auf den Ausbau der Verkehrsanbindungen des neuen Tunnels an das vorhandene Straßen- und Schienennetz. Auch das zieht größere Folgeprojekte nach sich. So ist der Bau einer neuen Brücke zwischen der Insel Fehmarn und dem Festland erforderlich.