Kiel. Kieler soll Tod vorgetäuscht haben – mit Hilfe von Frau und Mutter. Nun droht das Gefängnis. Prozessauftakt endet nach 17 Minuten.
Weil er seinen eigenen Tod auf der Ostsee vorgetäuscht haben soll, um 4,1 Millionen Euro von Versicherungen zu kassieren, muss sich von Mittwoch an ein 53-Jähriger vor dem Landgericht Kiel verantworten. Der Auftakt im mit Spannung erwarteten Prozess dauert allerdings gerade einmal 17 Minuten.
Dann vertagte der Vorsitzende Richter Carsten Tepp die Verhandlung im Landgericht. Der Grund: Das angeklagte Ehepaar schweigt sich zum Vorwurf des besonders schweren versuchten Betrugs in 14 Fällen aus. Das Gericht hatte vergeblich auf eine Aussage gehofft. Das Verfahren gegen die 87 Jahre alte Mutter des deutschen Ehemannes (53) war noch vor dem Start aus gesundheitlichen Gründen abgekoppelt worden.
Fall bieten besten Stoff für einen Krimi
Laut Staatsanwaltschaft wollte das Trio insgesamt 4,149 Millionen Euro ergaunern. Doch der Plan ging demnach gründlich schief: Am 7. Mai 2020 blitzte der Ehering des Mannes im Schein der Taschenlampe eines Polizisten auf, der jetzt Angeklagte wurde rund sieben Monate nach seinem Verschwinden gefasst. Er hockte hinter Kartons auf dem Dachboden der alten Stadtvilla seiner Mutter im niedersächsischen Schwarmstedt.
Die Anklageschrift der Kieler Staatsanwaltschaft kann den Fall nur lückenhaft rekonstruieren. Doch was die Ermittler im Laufe der Monate zusammentrugen, gibt Stoff für einen Krimi.
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Im Sommer 2018 saßen das Ehepaar und die Mutter des Angeklagten demnach in Schwarmstedt beisammen und fassten den „Tatentschluss“, wie Staatsanwältin Lithicia Miske im Saal 232 des Landgerichts sagt. Sie trägt vor, dass das Trio in den folgenden Monaten 14 Risiko-, Lebens- und Unfallversicherungen abschloss – über jeweils mehrere hunderttausend Euro. In acht Fällen war die Mutter begünstigt, in den anderen sechs Fällen die Ehefrau.
Der Mann brach demnach am 7. Oktober 2019 um 16.37 Uhr absprachegemäß mit seinem Motorboot vom Hafen Kiel-Schilksee in Richtung Dänemark auf. Er hatte ein Quartier in Bagenkop gebucht, kam dort aber nicht an. Stattdessen versenkte er sein Boot „durch Manipulation“, indem er Wasser hinein pumpte, sagt die Staatsanwältin.
Mann versteckte sich erst bei einer Bekannten, dann bei der Mutter
Danach setzte er sich in ein motorisiertes Schlauchboot. Wo genau er an Land ging und wie er von dort nach Hamburg in sein erstes Versteck kam, ist unklar. Dort hielt er sich bis November bei einer Bekannten seiner Frau auf, danach bei seiner Mutter in Schwarmstedt.
Drei Tage nach seinem Aufbruch – am 10. Oktober 2019 – meldete die Ehefrau den 53-Jährigen wie geplant bei der Kieler Polizei als vermisst. Das Motorboot war bereits am 8. Oktober westlich des Schönberger Strandes gesichtet worden, am 11. Oktober wurde es geborgen. Die Schwimmwesten fehlten, vom Schlauchboot fehlte auch jede Spur. Ermittler stellten erst später die Manipulationen fest.
Ehefrau soll auf schriftliche Todesbestätigung gedrängt haben
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wirkte die Ehefrau in der Folge „in engem Austausch mit ihrem Mann im Rahmen des Vermisstenverfahrens gezielt darauf hin, die schriftliche polizeiliche Bestätigung“ für seinen Tod zu erlangen. Das Trio ging laut Anklage davon aus, dass für die Auszahlung der Versicherungssummen eine Todeserklärung der Polizei ausreichte. Doch dafür brauchte es einen Amtsgerichtsbeschluss, den die Ehefrau schließlich beantragte. Vor dem Abkassieren klickten dann aber die Handschellen.
Derzeit sitzt nur der Ehemann in Untersuchungshaft. Der 53-Jährige wurde am Mittwoch in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht. Dort saß er oberhalb von seiner Frau, die ihre blonden Haare unter einer schwarzen Mütze und ihr Gesicht hinter einem dunklen, aufgeklappten Aktendeckel verbarg. Der Mann hatte zuletzt studiert, seine Frau ist Lehrerin.
Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt
Die 53-Jährige hat sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang als einzige zu dem Fall eingelassen. Ob sich die Frau dabei aber direkt zu den Tatvorwürfen äußerte, lassen die Staatsanwälte offen.
Der Prozess soll am kommenden Mittwoch fortgesetzt werden. Dann sind der polizeiliche Ermittlungsführer und der Beamte, der die Frau vernahm, als Zeuge geladen. Ein Urteil könnte am 28. Januar verkündet werden.