Dangersen. Hobbyimker muss auf Anordnung der Stadt Bienenkörbe umstellen – es gab Beschwerden. Jetzt klagt er gegen die Verwaltung.

Es ist ein Streit, der nicht nur das Verwaltungsgericht Lüneburg seit zwei Jahren beschäftigt, sondern auch in Imkerkreisen für Empörung sorgt: Die Stadt Buchholz hat einem Hobbyimker aus Dangersen das Aufstellen seiner Bienenstöcke im Vorgarten seines Hauses untersagt und ihn aufgefordert, die Tiere innerhalb von drei Tagen umzusiedeln. Vorangegangen war eine Beschwerde der Nachbarn, die sich von den Tieren bedroht fühlten. Zwar siedelte der Hobbyimker die Bienenvölker um. Dennoch reichte er anschließend Klage gegen die Beschränkung der Bienenhaltung auf seinem Grundstück ein. Bis heute läuft das Verfahren.

Die Klage richtet sich gegen das Vorgehen der Stadt Buchholz

Angeklagt wird die Stadt Buchholz, eine Kommune die sich Insektenschutz und Erhalt der Artenvielfalt auf die Fahnen geschrieben hat, die Wildblumenwiesen anlegt, um den Bienenschutz zu gewährleisten und Umweltpreise ausschreibt, um engagierte Bienenschützer zu belohnen. Kläger ist ein Familienvater und Hafenarbeiter aus Dangersen, der in seinem Garten vier Bienenstöcke aufstellt, um seinen Teil für den Umweltschutz zu tun. Einer, der Kurse besucht und unzählige Bücher zur Bienenhaltung gelesen hat, der Vorträge zum Bienenschutz hält und sich politisch für die Erhaltung der Artenvielfalt im Gebiet der Stadt Buchholz einsetzt. In seinem Garten hängen Insektenhotels und Fledermauskästen, leben Hummeln und eben vier Bienenvölker, um die sich der Hobbyimker seit Jahren kümmert. Diese standen bis Mai 2017 im blühenden Vorgarten des Doppelhauses, in dem Marco Warstat mit seiner Frau und seinem neun Jahre alten Sohn lebt. Das aber passte den Nachbarn nicht.

Anordnung der Stadt und 200 Euro Kosten

Nach den Gerichtsunterlagen beginnt der Streit am 22. Mai 2017. Nachbarin H. – sie war für das Abendblatt nicht zu erreichen – meldet sich bei der Stadt Buchholz und beschwert sich über die Bienenkästen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze. Bereits am nächsten Tag machen sich zwei Mitarbeiter vom Bauamt auf den Weg nach Dangersen, um die Situation vor Ort zu begutachten. Sie finden auf zwei Holzbalken sechs Magazine für Bienen vor und dokumentieren einen regen Flugbetrieb. Die Feststellungen dokumentieren sie durch Fotos. Einen Tag später schicken sie einen Bescheid, in dem sie Bieneneigner Marco Warstat untersagen, „die Bienenstöcke außerhalb einer Zone von zehn Metern zur südlichen Grenze seines Grundstücks zum Außenbereich aufzustellen“. Sie begründen dies mit der Gefahrensituation für Leib und Leben sowie der Tatsache, dass die aufgestellten Bienenstöcke dem öffentlichen Baurecht widersprechen und ordnen die sofortige Vollziehung an. Kosten: 200 Euro.

Tausende emsige Arbeiter: Die Bienen legen ihren Honig in den Waben ab.
Tausende emsige Arbeiter: Die Bienen legen ihren Honig in den Waben ab. © HA | Hanna Kastendieck

Angeblich sind die Nachbarn mehrfach von Bienen gestochen worden

Marco Warstat stellte die Körbe um, organisiert einen Platz auf dem ans Grundstück angrenzende Feld, das einem Bauern gehört. Doch er weiß, dass er den Vorgang nicht so einfach hinnehmen kann. „Ich wollte mich wehren gegen die Vorurteile gegenüber der aggressiven Honigbiene, gegen das Vorgehen des Amtes und gegen falsche Behauptungen wie die, dass das Aufstellen von Bienenstöcken dem Baurecht widerspricht“, sagt Marco Warstat. „Ich wollte Klarheit für mich und für die vielen Imker in der Region.“ Also legt er Widerspruch gegen den Bescheid ein. Seitdem wird gestritten.

Darüber, ob das Vorgehen des Bauamts rechtlich einwandfrei gewesen sei, ob die Nachbarn und auch der Hund tatsächlich gestochen worden und eine gefahrlose Nutzung des Vorgartens aufgrund der Bienen nicht mehr möglich gewesen sei. Es geht um „unzumutbare Belästigungen“, um „Bedrohung der Gesundheit“, um fehlende Baugenehmigungen für Bienenstöcke und die Frage, wie friedfertig Marco Warstat die Bienen tatsächlich gehalten habe. Das Bauamt beruft sich dabei auf Aussagen der Nachbarn, die behaupten, der Hobbyimker habe den Rasen nur in Imkerkleidung gemäht und seine Familie währenddessen ins Haus geschickt. Als Beweismaterial für die Gefährlichkeit der Bienen nennt das Amt auch ein Video der Nachbarn, das einen Bienenschwarm im Kirschbaum zeigt. Die Stadt bleibt bei ihrem Standpunkt und legt Widerspruch gegen die Klage ein. Darin heißt es: „Die angeordnete Maßnahme entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da sie geeignet, erforderlich und angemessen ist.“ Und weiter: „Bei einer Aussetzung der sofortigen Vollziehung hätten die Bienen bis zum Ende des Verfahrens im Vorgarten stehen können. Dieser Umstand wäre nicht tragbar gewesen.“

Die Schilder hängen gleich neben den Bienenstöcken, weil Marco Warstat weiß, dass bei all den Vorurteilen gegen die Honigbiene manchmal nur noch schwarzer Humor hilft. 
Die Schilder hängen gleich neben den Bienenstöcken, weil Marco Warstat weiß, dass bei all den Vorurteilen gegen die Honigbiene manchmal nur noch schwarzer Humor hilft.  © HA | Hanna Kastendieck

Bieneninstitut Celle hält die Vorwürfe gegen den Hobbyimker für unbegründet

Für den Hobbyimker und seine Mitstreiter ist der ganze Vorgang eine Farce. „Die Vorwürfe sind aus der Luft gegriffen“, sagt Marco Warstat. „Ich habe nie in Imkerkleidung den Rasen gemäht. Die Bienen sind absolut friedlich, nie habe sich jemand über Bienenstiche beschwert.“ Unverständnis äußert auch Wulf-Ingo Lau vom Institut für Bienenkunde Celle. „Das Vorgehen der Verwaltung ist ohne Sachverstand“, sagt er. „Das Bauamt ist gar nicht zuständig. Es braucht keine Baugenehmigung für das Aufstellen von Bienenkästen.“ Gehandelt werde in solchen Fällen ohne Sachverstand und zu voreilig. „Ich wünsche mir in solchen Fällen mehr Normalität, dass Nachbarn miteinander reden anstatt mit Ellenbogen zu kämpfen“, sagt er. „Das Bauamt hätte zudem eine vermittelnde Funktion einnehmen müssen. Aber dafür sind die Kollegen offenbar - was Bienen angeht - zu unwissend.“