Hannover. Ministerin legt in Hannover Novelle des Hochschulgesetzes vor. CDU-Opposition: Angekündigter Entwurf sei ideenlos.
Die Studierenden in Niedersachsen sollen in den Universitätsgremien mehr Mitspracherecht bekommen. Der gestern in Hannover von Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajic vorgelegte Entwurf für eine Novelle des Hochschulgesetzes soll außerdem die Rahmenbedingungen dafür schaffen, die Zahl der befristeten Arbeitsverträge an den Hochschulen zu reduzieren.
Jörg Hillmer, hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Opposition im Landtag, hielt der grünen Ministerin vor, ihr groß angekündigter Entwurf sei ideenlos: „Der Berg kreißte und gebar eine Maus.“ Laut Hillmer zieht die Ministerin lediglich die notwendigen Konsequenzen aus bundesrichterlichen Entscheidungen.
Tatsächlich ändert sich praktisch nichts an den Mehrheitsverhältnissen bei konkreten Entscheidungen. Erleichtert wird etwa nur die Möglichkeit für die Studierenden, Themen auf die Tagesordnung des Senats oder anderer Entscheidungsorgane zu setzen. Und die Gleichstellungsbeauftragten und Studierendenvertreter können an Hochschulratssitzungen teilnehmen – aber nur mit beratender Stimme. Und letztlich bleibt es auch den Hochschulen selbst überlassen, ob sie von einer neuen Option Gebrauch machen: Zusätzlich kann künftig das Amt eines hauptamtlichen Vizepräsidenten geschaffen werden, der dann für den Bereich Studium, Lehre und studentische Belange zuständig wäre.
Vergleichsweise unkonkret bleibt auch der Versuch, die vielen befristeten Arbeitsverträge einzudämmen. Die Novelle schreibt hier lediglich die Aufgabe fest, „für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen“. Eine Konkretisierung soll lediglich in einer Zielvereinbarung zwischen Hochschulen und Ministerium erfolgen.
Die Grüne Jugend kritisierte den Gesetzentwurf als „Schönheitskorrektur“. Tatsächlich ist 2013 im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen das Ziel festgeschrieben worden, Studenten sollten „gleichberechtigte Mitglieder“ werden bei der Gestaltung von Forschung und Lehre.