DB Netz will Trassenrechte offenbar an RDC D vergeben. Hintergrund der Entscheidung ist offenbar der höhere Trassenpreis, den das US-Unternehmen bietet. Das Land Schleswig-Holstein stellt sich quer.
Westerland. Die Entscheidung, wer vom Ende dieses Jahres an den Sylt-Shuttle betreiben wird, rückt näher. Die DB Netz habe bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Trasse für die kommenden zehn Jahre an das US-amerikanische Eisenbahnunternehmen RDC D zu vergeben, teilt RDC D jetzt mit. Das Angebot der Bahn, die bislang den lukrativen Sylt-Shuttle betreibt, werde wohl abgelehnt. Auch die Bewerbung von Schleswig-Holstein werde wohl abgelehnt, berichtet die Sylter Rundschau. Das Land habe vor, die Strecke im Bündel mit der viel genutzten Bahnstrecke Hamburg-Westerland zu vergeben.
Hintergrund der Entscheidung für RDC D ist offenbar der höhere Trassenpreis, den das US-Unternehmen bietet. Im Unterschied zur Bahn will das Unternehmen den Autozug täglich zwischen vier Uhr morgens und 23 Uhr abends alle halbe Stunde fahren lassen. Die Bahn lässt nur zu Spitzenzeiten alle halbe Stunde einen Autozug fahren. Bisherige Fahrpläne basierten auf langjährigen Erfahrungen, hieß es. Bei hohem Passagieraufkommen, zum Beispiel zu Weihnachten oder Ostern und in der Urlaubszeit, würden mehr Züge eingesetzt.
Der Sylt-Shuttle gilt als die einzige profitable Autozugstrecke in Deutschland. Jährlich nutzen rund 960.000 Autofahrer den zwischen Niebüll und Westerland verkehrenden Zug, da es keine Straßenverbindung zwischen dem Festland und der Insel gibt. Insider sprechen von einem jährlichen Gewinn in Höhe von 60 Millionen Euro. Schleswig-Holstein kritisiert, dass die Deutsche Bahn zu wenig in die Verbindung, die in Teilbereichen noch eingleisig ist, investiere.
Das amerikanische Eisenbahnunternehmen fürchtet nun, dass ihm der Zuschlag doch noch verweigert werden könnte, „wenn die anderen Mitbieter gemeinsame Sache machen und das Land Schleswig-Holstein sich der noch notwendigen Koordinierung der geplanten Regionalverkehrs-Verdichtung mit dem Autozug verweigert“. Hintergrund ist, dass RDC D sich mit dem Land über die Nutzung der Trasse durch den Autozug und die Personenzüge der Nord-Ostsee-Bahn einigen muss. Sollte es jedoch zu keiner Einigung kommen, könnte die Bundesnetzagentur nein zu RDC D sagen. Als Folge käme es zu einem sogenannten Windhundverfahren. Die Strecke würde demnach jedes Jahr erneut ausgeschrieben, was mit der von RDC D geforderten Planungssicherheit kollidiere. Dem Zeitungsbericht zufolge hat Schleswig-Holstein beim Landgericht Frankfurt/Main den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Die DB Netzagentur hatte das Land aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Das Land wolle so viele Vorteile wie möglich für Pendler und Urlauber herausholen, heißt es zur Begründung. Insofern ist noch unklar, ob die Bundesnetzagentur wie geplant am 23. März final entscheiden wird.