Eltern in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig vom 1. Lebensjahr ihres Kindes an Rechtsanspruch auf Betreuung von 30 Stunden wöchentlich haben.

Schwerin. Eltern in Mecklenburg-Vorpommern haben künftig vom ersten Lebensjahr ihres Kindes an einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung von mindestens 30 Stunden wöchentlich. Bisher gilt das erst für Kinder ab drei Jahren. Eltern, die beide arbeiten gehen, können sogar 50 Stunden Kinderbetreuung pro Woche in Anspruch nehmen. Das sieht der Entwurf des neuen Kindertagesförderungsgesetzes vor, den das Sozialministerium am Mittwoch an die Kita-Träger schickte. Der Entwurf gehe damit deutlich über das Bundesgesetz hinaus, das den Rechtsanspruch auf Betreuung zeitlich nicht definiere, sagte Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs in Schwerin.

Bei 50 Wochenstunden seien auch die Bedürfnisse von Berufspendlern berücksichtigt. Die angekündigten zusätzlichen Bundesmittel will Schwesig gezielt für den Ausbau von Plätzen in den Randzeiten einsetzen.

„Das A und O aber ist für mich die weitere Verkleinerung der Gruppen“, sagte die Ministerin. Drei- bis Siebenjährige sollen vom Schuljahr 2013/14 an in Gruppen mit 16 statt bisher 17 Kindern je Erzieherin betreut werden. Von 2015/16 an sollen es nur noch 15 Kinder sein. Erzieherinnen sollen künftig mindestens 25 oder 30 Wochenstunden arbeiten. Bei dieser Frage sei die Ansicht der Verbände maßgeblich. Ihre Anhörung ist für den 16. November vorgesehen. Dem Landtag soll das Gesetz im März 2013 zur ersten Lesung vorliegen, so dass es vor der Sommerpause verabschiedet werden kann.

Die Träger sollen den Mitarbeitern laut Gesetzentwurf grundsätzlich Tariflöhne zahlen, mindestens aber 8,50 Euro pro Stunde. „Ich stelle mir aber nicht vor, dass eine ausgebildete Erzieherin 8,50 Euro verdient, sondern deutlich darüber“, sagte Schwesig. Nur wer sich an die Standards halte, könne Fördermittel des Landes bekommen.

Zudem soll die Kita-Förderung entbürokratisiert werden. Die Grundförderung soll jährlich um zwei Prozent steigen und 2013 rund 1283 Euro je Platz betragen. Die Dynamisierung solle vor allem den Erzieherinnen zugutekommen. Die Finanzmittel für Mittagessen, Gehälter, Weiterbildung würden pauschal an die Kommunen gezahlt. Zudem gebe es Zuwendungen für einzelne Kitas, wie etwa die mehr als 100 Einrichtungen im Land in sozialen Brennpunkten. Vom Bund erwartet das Land von 2013 bis 2015 11 Millionen Euro für Investitionen im Kita-Bereich und von 2015 an rund 1,5 Millionen Euro für Betriebskosten.