Der zweijährige Junge stürzte aus dem Autozug, sein Vater sprang hinterher. Beiden geht es inzwischen wieder gut. Straftat wird ausgeschlossen.

Flensburg. Der Sturz eines zweijährigen Kindes vom Autoreisezug Sylt-Shuttle im Juli hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Es handele sich um eine Verkettung unglücklicher Umstände, teilte die Bundespolizei am Freitag mit. Ein Verdacht für eine Straftat habe sich nicht ergeben. Bei dem Unglück war der kleine Junge aus ungeklärter Ursache aus der Tür eines Wohnmobils gesogen worden. Er stürzte vom Zug, sein Vater sprang hinterher. Beide wurden schwer verletzt.

+++ Sturz aus Sylt-Shuttle – Vater geht es besser +++

+++ Kleiner Junge stürzt aus Sylt-Shuttle - schwerverletzt +++

Ein Gutachter kam nach Angaben der Bundespolizei zu dem Schluss, dass ein Öffnen der Tür von innen trotz ordnungsgemäßen Verschlusses möglich war. Beladungsvorschriften der Bahn seien eingehalten und Spanngurte angebracht worden. Dem Junge gehe es inzwischen wieder gut, der Vater habe noch Schulterprobleme. (dpa)