Für den Mord an Melanie erhielt der 27-Jährige lebenslang – “Soviel emotionale Kälte erlebt man selten“ kommentierte der Vorsitzende Richter.

Hildesheim. Für den Mord an seiner Internet-Bekanntschaft Melanie muss der 27-jährige Täter lebenslang ins Gefängnis. Der Hartz-IV-Empfänger hatte gestanden, die 23 Jahre alte Floristin mit mehreren Messerstichen im vergangenen Oktober getötet zu haben. Er hatte sich in einer Internet-Plattform als "Sarah“ ausgegeben und Melanie in seine Wohnung gelockt, um sie zu vergewaltigen. Als die junge Frau aus der Nähe von Peine sich wehrte, brachte der 27-Jährige sie um. Der Mann verging sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft am leblosen Körper der Frau, steckte die Leiche anschließend in eine Mülltonne und versteckte sie in einem Wald. Das Landgericht Hildesheim stellte am Montag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. "Soviel emotionale Kälte wie bei dem Angeklagten erlebt man selten“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

Reglos mit gesenktem Kopf nahm Benjamin F. auf der Anklagebank zur Kenntnis, dass er sein Leben von nun an im Gefängnis verbringen wird. Als „ausgesprochen gefährlich“ bezeichnet der Richter den 1,92 Meter großen und 120 Kilo schweren Hartz-IV-Empfänger, der Tage und Nächte im Internet verbrachte, um Sexpartnerinnen zu finden. Innerhalb von nur 14 Tagen versuchte er, mit mehr als 200 Frauen Kontakt aufzunehmen. Zu einem Foto der zierlichen, blonden Melanie in einem sozialen Netzwerk schrieb er unter dem Decknamen „Sarah“ den Kommentar: „Mm darf ich dich vernaschen?“. „Aber klar“, antwortete die behütete junge Frau, die noch bei ihren Eltern wohnte und dort nicht im Internet surfen durfte. Melanie chattete mit „Sarah“ vom Computer ihres Verlobten aus und verabredete sich mit der angeblichm 18-Jährigen.

Obwohl die Floristin einen neutralen Treffpunkt vorschlug, lockte Benjamin F. sein Opfer in seine Einzimmerwohnung in einem Peiner Hochhaus. Dort tötete er die 23-Jährige, als sie sich mit panischen Schreien gegen eine Vergewaltigung zur Wehr setzte. Den Tathergang musste die Strafkammer aufgrund von Indizien und dem Teilgeständnis des Angeklagten rekonstruieren. „Alles könnte noch viel schlimmer gewesen sein“, betont der Richter. Benjamin F. sei ein dreister, notorischer Lügner. Aus den Schilderungen seiner früheren Partnerinnen im Zeugenstand ergibt sich das Bild eines Egozentrikers, der bis zu neun Mal Sex am Tag verlangte und sich für die Frauen sonst kaum interessierte. Zwar war er ihnen gegenüber nicht körperlich gewalttätig geworden, dafür quälte er den Hund einer Ex-Freundin, spülte ihre Fische in der Toilette herunter und schwärzte sie zu Unrecht bei ihrem Arbeitgeber an.

Der psychiatrische Gutachter hatte dem 27-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, dissozialen und paranoiden Zügen attestiert. Nach Überzeugung des Gerichts war der Angeklagte zur Tatzeit aber voll schuldfähig. Er sei absolut berechnend vorgegangen. Alkohol oder Drogen waren nicht im Spiel. „An dem Tag lief alles wie immer. Es war keine Affekttat.“, sagt Pohl. Benjamin F. sei keineswegs frustriert gewesen. Der Angeklagte hatte in seinem Geständnis erklärt, er sei bei der Tat wie in Rage gewesen: „In dem Moment kam halt alles hoch, die Sache mit der Ex, die Arbeitslosigkeit, der Frust.“ Weil das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, kann Benjamin F. nicht damit rechnen, nach 15 Jahren aus dem Gefängnis freizukommen. Die Rechtsordnung gelte für den 27-Jährigen nicht, begründet der Richter und zählt einige seiner Delikte vor dem Mord auf: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl, Tierquälerei, Stalking. Die Verteidigung will in Revision gehen. „Wir sind der Auffassung, dass der Angeklagte in eine psychiatrische Klinik gehört“, sagt der Rechtsanwalt von Benjamin F., Manfred Christian. (dpa)