Niedersachsen will das Urteil des OVG zur Bezahlung von Polizei-Bereitschaftszeiten bei Castor-Einsätzen nicht akzeptieren.

Hannover. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zur Bezahlung von Polizei-Bereitschaftszeiten bei Castor-Einsätzen nicht akzeptieren. Am Montag kündigte der Minister an, er werde Revision einlegen und vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Ende Januar hatte das niedersächsische OVG in Lüneburg entschieden, dass ein Polizist seine Bereitschaftszeiten beim Castor-Transport nach Gorleben in vollem Umfang ausgeglichen bekommen muss. "Wir haben keine grundsätzliche Klärung durch das Urteil bekommen“, sagte Schünemann dazu aber am Montag. Deswegen sei nun eine Entscheidung der höchsten Instanz notwendig.

Bis 2006 wurden Bereitschaftszeiten der niedersächsischen Polizisten zu 25 Prozent als reguläre Arbeitszeit angerechnet, seitdem zu 33,3 Prozent. In dem strittigen Fall geht es nicht um einen Bereitschaftsdienst von zu Hause aus, sondern um Bereitschaften am Einsatzort Gorleben.

Unabhängig vom Verfahrensausgang beim Bundesverwaltungsgericht will der Innenminister aber allen Beamten, die seit 2005 bei der Sicherung der Castor-Transporte eingesetzt waren, einen Freizeitausgleich in Höhe 50 Prozent anbieten. Dies gelte allerdings nur rückwirkend und auch nur für die Bereitschaften zur Castor-Sicherung, nicht für andere Einsätze. Sollte die Revision in Leipzig nicht erfolgreich sein, will der Minister den Polizisten die noch verbliebenen Überstunden auszahlen – das wären nach Worten von Schünemann dann noch einmal Kosten von rund drei Millionen Euro für das Land.

In anderen Bundesländern, unter anderem Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, werden Bereitschaftszeiten nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei bereits zu 100 Prozent vergütet. Die Gewerkschaft hatte bislang darauf gesetzt, dass sich das Land an seine Zusage hält, die Lüneburger Entscheidung zu akzeptieren. Allerdings ließ die Abmachung zwischen Gewerkschaft und Land dazu Schlupflöcher.