Die Papenburger Meyer Werft und vier Landkreise wollten verhindern, dass die Ems in die Liste schützenswerter Gebiete aufgenommen wird.
Oldenburg. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Klagen von vier Landkreisen und Städten sowie der Papenburger Meyer Werft gegen die beabsichtigte Aufnahme der Unter- und Außen-Ems in eine Liste schützenswerter Gebiete am Montag als unzulässig abgewiesen. Ein Ende des juristischen Streits ist dadurch aber nicht in Sicht. „Wir werden gemeinsam mit unseren Streitgenossen die Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens prüfen“, sagte Papenburgs Bürgermeister Jan Peter Bechtluft (parteilos) nach der Urteilsverkündung. Das Gericht hatte zuvor eine Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zugelassen. Das Bundesumweltministerium begrüßte die Abweisung der Klage. Die Entscheidung sorge für Rechtssicherheit, teilte das Ministerium in Berlin mit.
Durch die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland, Teile der Ems als „FFH-Gebiet“ nach der europäischen Flora-, Fauna-, Habitat-Richtlinie auszuweisen, könnten eigene Rechte der Kläger nicht verletzt sein, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Oldenburger Gericht hatte dem Europäischen Gerichtshof im Vorfeld seiner Entscheidung Fragen zur Auslegung der FFH-Richtlinie vorgelegt. Demnach könne die Zustimmung nur aus naturschutzrechtlichen Erwägungen verweigert werden. Damit seien die von den Klägern geltend gemachten Erwägungen, die wirtschaftliche und kommunalplanerische Belange betrafen, eindeutig ausgeschlossen.
Die Stadt Papenburg befürchtet durch die geplante Aufnahme der Unter- und Außen-Ems als FFH-Gebiet gravierende Nachteile für sich als Hafenstadt und Werftenstandort und hatte im Februar 2008 Klage erhoben, um der Bundesrepublik Deutschland die Zustimmung untersagen zu lassen. Ähnliche Klagen reichten auch die Landkreise Emsland und Leer sowie die Stadt Emden und die Meyer-Werft ein. „Ich bedauere es sehr, dass sich das Verwaltungsgericht nicht unserer Auffassung hat anschließen können, dass auch wirtschaftliche und planerische Interessen bereits im Vorfeld angemessen zu berücksichtigen sind“, sagte Bechtluft. „Wir werden uns zunächst die schriftliche Begründung genau durchlesen, ehe wir das Urteil kommentieren“, sagte Werftsprecher Peter Hackmann.