Seit den Baggerarbeiten in der Fahrrinne hatte sich das Segler-Vereinsheim gesenkt. Ein Wohnhaus soll zusammengesackt und unbewohnbar sein.
Lüneburg. Die Schäden an Häusern von Emsanliegern bei Leer und Weener sind nicht auf Erweiterungs- oder Vertiefungsarbeiten am Fluss zurückzuführen. Auch eine Verringerung der Aalfänge könne nicht mit den Arbeiten in Verbindung gebracht werden, entschied am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg. Es wies die Klagen eines Segelsportvereins, eines Hauseigentümers und eines Fischers gegen eine vorläufige Anordnung zum Teilausbau der Ems ab.
Obwohl der Planfeststellungsbeschluss für die Baumaßnahmen noch nicht vorliegt, war wegen der Überführung eines Großschiffes der Meyer-Werft seit 2007 bereits ein Teil der Arbeiten vorgenommen worden (AZ: 7 KS 87/08, 89/08, 106/08, 237/08).
Die Anordnung vorgezogener Teilmaßnahmen sei nicht zu beanstanden, sagte ein OVG-Sprecher. Der Umbau einer Brücke in Leer sowie die Verlegung und Aufweitung der Fahrrinne in Leer und bei Weener hätten einem Gutachten zufolge nur geringfügige Auswirkungen auf den Fluss.
So seien Grundwasser, mittlerer Tidehub, Strömung und Sedimenttransport der Ems davon kaum beeinträchtigt. Die Arbeiten könnten keine nachweisbaren Setzungen an Gebäuden oder eine befürchtete Zunahme der Verschlickung bewirkt haben, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch eine Beeinträchtigung des Aalfangs sei nicht zu erwarten.
Seit den Baggerarbeiten in der Fahrrinne hatte sich das Vereinsheim der Segler um bis zu 25 Zentimeter gesenkt. Auch ein Wohnhaus unmittelbar hinterm Emsdeich bei Weener soll zusammengesackt und inzwischen unbewohnbar sein.
Die Kläger schreiben die Schäden den Bauarbeiten im Fluss zu. Sie hatten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vorgeworfen, mit den vorgezogenen Baumaßnahmen faktisch das Planfeststellungsverfahren umgangen zu haben. Die angestrebte weitere Vertiefung der Ems auf 8,50 Meter, um die künftigen sogenannten XXL-Schiffe von Papenburg in die Nordsee überführen zu können, ist noch nicht genehmigt.