Die Staatsanwaltschaft Kiel hat die Beschwerde der HSH Nordbank gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen einen Ex-Vorstand abgewiesen.

Schleswig. Die HSH Nordbank ist mit einer Beschwerde im Zusammenhang mit der Entlassung des Vorstandsmitglieds Frank Roth gescheitert und gerät selbst stärker in den Verdacht, falsche Verdächtigungen ausgesprochen zu haben. Die Generalsstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein verwarf eine Beschwerde der Bank wegen der Einstellung von Ermittlungen gegen Roth als unbegründet, erklärte ein Sprecher am Dienstag in Schleswig. Damit bestätigte sie eine Entscheidung der Kieler Staatsanwaltschaft.

Roth war 2009 entlassen worden, weil er angeblich Geschäftsgeheimnisse verraten habe. Die Staatsanwaltschaft inKiel stellte aber die Ermittlungen wegen mangelnden Tatverdachts ein. „Vielmehr spricht einiges dafür, dass Roth Opfer einer Aktion geworden ist, mit der falsche Spuren gelegt worden sind“, zitierte Roths Sprecher aus der Begründung der generalstaatsanwaltlichen Entscheidung vom 18. Oktober. Eine – vermeintliche – Indiskretion Roths hätte hilfreich sein können, eine sofortige Abberufung ohne Abfindung zu bewirken, heißt es demnach weiter. Die Kieler Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Verantwortliche der Bank wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung.

Roth begrüßte die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft und erklärte, sie komme nicht überraschend.Eine Sprecherin der Bank erklärte, der Bescheid sei am Freitag eingegangen und werde vom neu eingesetzten Rechtskoordinator Klaus Landry rechtlich bewertet. Die Bank kann gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft binnen einen Monats das Oberlandesgericht anrufen.

HSH-Vorstandschef Dirk Jens Nonnenmacher steht nach mehreren Skandalen unter großem politischem Druck. Das Kieler Kabinett wollte sich am Dienstag mit dem Thema befassen. Auch in Hamburg, mit Schleswig-Holstein zusammen der Hauptanteilseigner der Bank, wächst die Kritik.