In Schleswig-Holstein überprüft das Verfassungsgericht die umstrittene Sitzverteilung nach der Landtagswahl 2009 im Kieler Landtag.

Schleswig. Das schleswig-holsteinische Verfassungsgericht verhandelt seit Montag über die umstrittene Sitzverteilung im Kieler Landtag. Beschwert hatten sich 48 Wähler und die Linksfraktion, weil die Verteilung der Mandate nicht dem Wählerwillen entspreche. Bei der Landtagswahl im September waren SPD, Grüne, Linke und Südschleswigscher Wählerverband (SSW) auf mehr Zweitstimmen gekommen als CDU und FDP. Trotzdem regiert Schwarz-Gelb mit einem Sitz mehr im Parlament. Das ergibt sich aus der im Wahlgesetz vorgeschriebenen Begrenzung von Ausgleichsmandaten. Ihre Auslegung ist aber strittig.

„Diese Kapriole des Wahlrechts stiftet Unfrieden in diesem Lande“, sagte der Rechtsanwalt der Grünen und des SSW im Landtag, Wilhelm Mecklenburg, in Schleswig. Der Wähler wisse nicht, ob er richtig vertreten werde. Grüne und SSW hatten im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen das Wahlgesetz geklagt. Es verstößt ihrer Meinung nach gegen die Verfassung, weil diese einen vollen Ausgleich vorschreibe.

Der Anwalt der Linken, Hans-Peter Schneider, erklärte:„Wir alle wissen, dass der Ausgang dieses Verfahrens erhebliche politische Konsequenzen hat.“ Sollte dasGericht die Sitzverteilung für verfassungswidrig erklären, könnte das das Ende von Schwarz-Gelb in Kiel bedeuten. Die Landeswahlleiterin Manuela Söller-Winkler wies zu Beginn des Verfahrens Vorwürfe zurück, bei der Entscheidung über die Sitzverteilung nicht neutral gewesen zu sein. „Ich habe das Amt stets mit der gebotenen Unabhängigkeit und Neutralität wahrgenommen.“ Ein Urteil der sieben Richter wird nach Ende der Sommerferien erwartet.