Motorradklub-Mitgliedern kann Brandstiftung am Wagen eines Angehörigen des verfeindeten Klubs “Brotherhood“ nicht nachgewiesen werden.

Osnabrück. Drei Mitglieder und ein Sympathisant der Rockergruppe „Bandidos“ sind Montag am Osnabrücker Amtsgericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Der Staatsanwalt hatte ihnen vorgeworfen, am 13. August 2009 den Wagen eines führenden Mitglieds des verfeindeten Osnabrücker MotorradKlubs „Brotherhood“ nach vorheriger gemeinsamer Absprache angezündet zu haben. Obwohl der Richter feststellte, dass höchstwahrscheinlich ein Brandbeschleuniger eingesetzt wurde, konnte nicht nachgewiesen werden, wer diesen in der Tatnacht eingesetzt hatte.

Die vier Angeklagten im Alter von 33 bis 53 Jahren entgingen somit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Noch rund eineinhalb Stunden vor der Tat soll ein Beteiligter mehrere Liter Benzin getankt und in einen Kanister gefüllt haben. Dieser war Polizisten bei einer Kontrolle im Kofferraum aufgefallen.

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An der Kleidung und an den Händen der Angeklagten konnten später jedoch keine Spuren von Brandbeschleunigern gefunden werden. Auch die Auswertung eines Handys der Angeklagten sei ergebnislos verlaufen. Telefonisch ist zuvor offenbar nichts abgestimmt worden, sagte der Richter. Ein „Brotherhood“-Mitglied hatte in der Tatnacht bei der Polizei ausgesagt: „Ich bin mir sicher: Das waren die Bandidos.“

Nach dem Brandanschlag auf einen älteren Audi des damals 53 Jahre alten Osnabrücker „Brotherhood“-Anführers in Wallenhorst (Kreis Osnabrück) im Sommer 2009 war Anfang Februar dieses Jahres in der Nähe des Osnabrücker Vereinsheims der „O.G. Brotherhood“ ein Sprengkörper explodiert. Die Osnabrücker „Brotherhood“ („Bruderschaft“) hat sich inzwischen den Namenszusatz „O.G.“ für „Original Gangster“ gegeben. Auch ein Zusammenhang zu der Detonation, die Fensterscheiben rund um das Clubheim zerbersten ließ, konnte bislang nicht nachgewiesen werden. (dapd)