Es gab Streit um die Sicherheitsvorkehrungen vor und im Gericht. Auf der Anklagebank in Greifswald sitzen sechs mutmaßliche Bandidos-Rocker.

Greifswald. Unter großen Sicherheitsvorkehrungen hat am Dienstag vor dem Amtsgericht Greifswald ein Prozess gegen sechs mutmaßliche Anhänger der Anklamer Motorradrocker „Bandidos“ begonnen. Die Männer zwischen 28 und 46 Jahren sollen im Juli 2011 in Stresow (Vorpommern-Greifswald) zwei Männer brutal überfallen und verletzt haben. Den Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war der Überfall ein Racheakt. Noch vor Verlesung der Anklageschrift wurde der Prozess unterbrochen. Die Verteidiger hatten sich geweigert, sich nach einer Unterbrechung nochmals einer Sicherheitsuntersuchung zu unterziehen. Das Verfahren soll am Mittwoch fortgesetzt werden.

Die sechs Männer, die seit Oktober 2011 in U-Haft sitzen, sollen bei dem Überfall Baseballschläger und Kanthölzer verwendet haben. Die beiden Opfer, die als Nebenkläger auftreten, erlitten Gesichtsverletzungen, Prellungen und Platzwunden. Sie waren am 10. Juli 2011 gegen Mittag vor der Gaststätte „Pommernstube“ überfallen worden, die sie kurz zuvor verlassen hatten. „Der Übergriff hat einem Banküberfall geglichen“, sagte der Chef der Gaststätte, Joachim Malzahn, am Rande des Prozesses. „Es ging alles ganz schnell.“

Nach Angaben der Stralsunder Staatsanwaltschaft war dem Überfall ein Streit zwischen Tätern und Opfern vorausgegangen. Die beiden späteren Opfer hatten gesehen, wie einige der mutmaßlichen Täter auf dem Nachbargrundstück mit Waffen hantierten, wie Oberstaatsanwalt Ralf Lechte sagte. Sie sollen den Männern die Waffen abgenommen haben. „Diese Tat war ein Racheakt“, sagte Lechte. Nach dem Überfall hatte die Polizei in den Städten Greifswald und Anklam sowie in deren Umgebung Rocker-Wohnungen sowie das Clubhaus durchsucht. Einige Täter wurden festgenommen, ein Teil stellte sich selber.

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Die Verteidiger legten am Dienstag gleich zu Prozessbeginn einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Kai-Ole Haubold vor. Sie rügten, dass ihre Mandanten trotz hoher Polizeipräsenz Fußfesseln im Gerichtssaal tragen mussten. Zudem kritisierten sie die Einlasskontrollen. Während die Staatsanwälte nicht kontrolliert worden seien, hätten die Verteidiger sich einer Untersuchung mit Metalldetektoren unterziehen müssen. „Wir wurden kriminalisiert“, sagte Rechtsanwalt Matthias Koch. Richter Haubold hatte den Aufwand mit den Vorfällen im Amtsgericht Dachau (Bayern) begründet. Dort war Anfang Januar ein Staatsanwalt von einem Angeklagten erschossen worden.

Das Gericht hat sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird am 3. April erwartet. (dpa/abendblatt.de)