Der Entwurf sei nicht entscheidungsreif und drohe die Sparkassen zu schwächen statt sie zu stärken - was CDU und FDP als Ziel vorgeben.
Kiel. Schleswig-Holsteins Sparkassenverband will die umstrittenen Reformpläne der schwarz-gelben Koalition in letzter Minute stoppen. Verbandspräsident Jörg-Dietrich Kamischke forderte am Mittwoch in Kiel, die für diesen Freitag geplante Verabschiedung des Gesetzes zu verschieben. Der Entwurf sei nicht entscheidungsreif und drohe die Sparkassen zu schwächen statt sie zu stärken – was CDU und FDP als Ziel vorgeben. Aus Regelungen zum Stammkapital befürchten die Sparkassen jährliche Belastungen von bis zu 17,5 Millionen Euro. Auch seien die Bedenken im Hinblick auf das EU-Recht nicht ausgeräumt.
Die Koalition will mit der Novelle der Hamburger Haspa die Möglichkeit geben, sich an öffentlich-rechtlichen Instituten im Norden zu beteiligen. Damit soll deren Kapitalbasis vergrößert werden. Opposition und Sparkassenvertreter befürchten, dass sich mit dem Gesetz letztlich auch Großbanken den Einstieg bei Sparkassen im Land erzwingen können. Auch in der CDU-Fraktion haben einige Abgeordnete Bedenken.
Kamischke forderte die CDU auf, die noch nicht zu Ende geführten Beratungen mit dem Verband wieder aufzunehmen. Weshalb die Koalition ein Gesetz mit Wirkungen beschließen wolle, das den von ihr genannten Zielen zuwider laufe, könne er nicht sagen.
Konkret kritisierte der Verband die Absicht, nicht nur öffentlich- rechtlichen Sparkassen die Beteiligung am Stammkapital von Sparkassen einzuräumen, sondern auch sogenannten vergleichbaren Trägern - gemeint ist die Haspa-Finanzholding, deren öffentlich-rechtlicher Charakter zum Teil bezweifelt wird. Diese Regelung könnte nach Ansicht von Kritikern mit EU-Recht kollidieren und damit letztlich das Tor zu einer Privatisierung von Sparkassen öffnen. Der Verband schlägt deshalb als Alternative vor, „vergleichbaren Trägern“ nur den Erwerb atypischer stiller Einlagen zu ermöglichen und ihnen Mitwirkungsrechte in den Aufsichtsgremien der Sparkassen zu geben.
KIEL MACHT DEN WEG FREI
Die Kritik der Sparkassen richtet sich auch gegen Bestimmungen zum Stammkapital: Das Gesetz sieht vor, dass eine Kommune als Träger einer Sparkasse Stammkapitalanteile bis zu einer Höhe von 25,1 Prozent veräußern kann. Ein bei der Übertragung vereinbarter Wertausgleich in gleicher Höhe soll als stille Einlage des Trägers in die Sparkasse eingebracht und mindestens zehn Jahre gehalten werden. Hier setzt die Kritik ein, weil eine stille Einlage mit dieser Laufzeit nicht die künftigen Kriterien für die Anerkennung als Kernkapital (Basel 3) erfülle. „Das läuft dem selbst erklärten Ziel des Gesetzgebers, mit der Änderung des Sparkassengesetzes vor allem das Eigenkapital der Sparkassen stärken zu wollen, zuwider“, rügte Kamischke.
Außerdem müsste eine solche stille Einlage marktgerecht verzinst werden, damit kein beihilferechtliches Problem aufgrund geltender EU- Gesetze entsteht, sagte Kamischke. Den Sparkassen würde eine relativ teuer zu verzinsende stille Einlage aufgedrängt, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf zur Eigenkapitalstärkung und unabhängig davon ob sie sich die Mittel anderweitig günstiger beschaffen könnte.