Der Staatsgerichtshof in Bückeburg hat entschieden, dass der kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen verfassungskomform ist.

Hannover. Der kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen ist verfassungskonform. Das hat der Staatsgerichtshof in Bückeburg am Freitag entschieden und damit eine Klage der Region Hannover und des Kreises Schaumburg abgewiesen. Sie hatten gegen das Land geklagt, da sie sich bei den Zuweisungen der Landesgelder benachteiligt fühlten.

Hintergrund der Klage war ein 2007 eingeführter Flächenfaktor, von dem dünn besiedelte und großflächige Landkreise profitieren. Dieser Faktor sei nicht zu beanstanden, urteilte das Gericht. Er sei ein zutreffender Indikator für den Finanzbedarf von Landkreisen und kreisfreien Städten, weil diese mit dem Straßenbau und der Schülerbeförderung flächenbedingte Aufgaben zu erfüllen hätten.

Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) zeigte sich zufrieden mit dem Urteil des Gerichts. „Wir haben drei Jahre daran gearbeitet, den Flächenfaktor verfassungskonform zu machen“, sagte er. Die Sorgfalt habe sich gelohnt. „Das ist ein tolles Ergebnis und eine schöne Woche für Niedersachsen.“

Der Landrat des Kreises Schaumburg, Heinz-Gerhard Schöttelndreier (SPD), kritisierte, dass durch den Flächenfaktor in manchen Kreisen eine Überkompensation stattfände. So bekämen beispielsweise Lüchow-Dannenberg und Soltau-Fallingbostel weit mehr als 100 Prozent ihrer tatsächlichen Ausgaben beim Bau vonKreisstraßen und der Beförderung von Schülern erstattet. Der Staatsgerichtshof habe aber den politischen Gestaltungsspielraum höher bewertet als die Überkompensation. „Wir müssen das Urteil akzeptieren“, sagte Schöttelndreier.