Das Landgericht Kiel hatte den einstigen Börsenstart Gerhard Schmid wegen vorsätzlichen Bankrotts verurteilt. Nun wird der Fall vermutlich neu aufgerollt.

Karlsruhe. Der umfangreiche Prozess gegen den Gründer und früheren Vorstandsvorsitzenden der Mobilcom AG, Gerhard Schmid, steht wahrscheinlich vor einer Neuauflage. Bundesanwaltschaft und Verteidigung haben am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH)in Karlsruhe die Aufhebung des Urteils des Landgericht Kiel und eine neue Verhandlung beantragt. Der BGH will am 29. April sein Urteil verkünden. Der einstige Börsenstar Schmid war im Januar 2009 wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Ziel der Verteidigung vor dem BGHwar eigentlich ein Freispruch des 57-Jährigen. Die Richter sahen jedoch zu viele Lücken in dem Kieler Urteil, um diese Entscheidung unmittelbar treffen zu können.

Der Prozess hatte sich bereits im ersten Anlauf in Kiel über Monate hingezogen. Nach über eineinhalb Jahren Verhandlung hatte das Gericht schließlich keine Zweifel, dass Schmid im Jahr 2002 Geld und Unternehmensanteile im Gesamtwert von 1,2 Millionen Euro nach Liechtenstein geschafft hat, um sie vor einer drohenden Pfändung in Sicherheit zu bringen. Die sächsische Landesbank wollte dem Manager damals ein Darlehen von 100 Millionen Euro kündigen. Dadurch drohte laut Kieler Urteil die Zahlungsunfähigkeit. Die Bank hatte einen Pfändungsbeschluss von umgerechnet zehn Millionen Euro erwirkt – die Zwangsvollstreckung blieb jedoch erfolglos.

Hintergrund war ein Immobiliengeschäft Schmids auf dem Höhepunkt seines Erfolgs im Jahr 2000: In bester Kieler Lage sollte ein Gebäudekomplex mit Wohnungen und etwa 13 000 Quadratmeter Bürofläche entstehen. Finanziert wurde das Projekt mit Hilfe der Landesbank Sachsen. Kaum war der Rohbau fertig, ging dem einstigen Börsenstar jedoch das Geld aus. Der Hauptfinanzier suchte das Weite. Schmid wurde für den Flop verantwortlich gemacht und verlor nicht nur seinen Posten als Vorstandschef, sondern auch sein Vermögen und meldete private Insolvenz an. Das Unternehmen geriet an den Rand der Insolvenz, fast 2000 Mitarbeiter mussten gehen.

Nach Überzeugung der Richter in Schleswig-Holstein hat Schmid mit seinen Transfers nach Liechtenstein systematisch Vermögenswerte beiseitegeschafft. Durch die Überweisungen sei der Zugriff der Gläubiger erschwert worden, so ihr Urteil. Vor allen diesen Punkt greift Schmids Verteidigung mit der Revision an:Es sei unerheblich, ob der Zugriff der Gläubiger erschwert worden sei – entscheiden sei, dass der Insolvenzverwalter zugreifen konnte. Dies sei der Fall gewesen. Die Überweisung Schmids seien in „völlig offener Weise“ erfolgt. „Der Insolvenzverwalter konnte den Gang anhand der Unterlagen nachvollziehen“, so Rechtsanwalt Marc Langrock. Die Insolvenzmasse sei nicht geschmälert worden. Nach Angaben der Verteidigung überwies Schmid das Geld, um Verbindlichkeiten gegenüber seiner Frau zu erfüllen, die sich aus einem Ehevertrag ergaben.

Die Staatsanwaltschaft hatte damals zweieinhalb Jahre Haft für den Ex-Milliardär gefordert. Sie kritisierte zahlreiche Fehler in dem Kieler Urteil. Die Behörde wartet nun mit Spannung auf die Entscheidung aus Karlsruhe. Denn sie führt weitere Ermittlungen gegen Schmid wegen des Verdachts des vorsätzlichen Bankrotts. Dieses Verfahren stehe im Zusammenhang mit der bisherigen Verurteilung. Darum wolle die Staatsanwaltschaft das Urteil aus Karlsruhe abwarten, so ein Sprecher. Neben dem Bankrott-Verfahren droht dem 57-Jährigen nach seinen Angaben aber auch noch ein weiterer Prozess am Kieler Landgericht wegen Untreue.